RL zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen

Am 21.3.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 21.3.2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen veröffentlicht. Die traditionellen Körperschaftssteuervorschriften seien im digitalen Markt nicht mehr hinreichend. Nach Auffassung der Kommission wäre es angesichts der globalen Dimension dieser Herausforderung ideal, wenn multilaterale, internationale Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefunden werden könnten. Angesichts des komplexen Charakters der Problematik und der großen Vielfalt an Fragen, die geklärt werden müssten, gestalte sich die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene jedoch als Herausforderung, und die Erreichung eines internationalen Konsenses könne einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher wollte die EU schon jetzt tätig werden. Die Ziele umfassten:

  • Schutz der Integrität des Binnenmarkts und Gewährleistung seines reibungslosen Funktionierens;
  • Gewährleistung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte in der Union und Schutz der nationalen Steuerbemessungsgrundlagen vor einer Aushöhlung;
  • Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle in der Union tätigen Unternehmen sowie
  • Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und Schließung der zurzeit in den internationalen Vorschriften bestehenden Lücken, die es einigen digitalen Unternehmen ermöglichen, sich der Besteuerung in den Ländern zu entziehen, in denen sie tätig sind und ihre Wertschöpfung erzielen.

Gemäß Art. 8 der RL-Vorschlages soll der Digitalsteuersatz 3% betragen.

Die Frist für die Subsidiaritätsstellungnahme des Bundesrat läuft am 17.5.2018 ab.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2018_03_RL-Vorschlag zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen_COM(2018) 148 final - 2018/0073 (CNS)_21.3.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:43

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