Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
Am 7.9.2017 wurde das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.
Am 7.7.2017 hat das UrhWissG den Bundesrat passiert.
Text der Vorversion(en):Am 30.6.2017 hat der Bundestag den Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/13014) angenommen.
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Am 28.6.2017 veröffentlichte der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz seine Beschlussempfehlung zu dem UrhWissG-Entwurf der Bundesregierung (Drs.: 18/12329, 18/12378) sowie zu dem zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE die Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherzustellen.
Der Ausschuss empfiehlt darin, die Annahme des Gesetzentwurf in geänderter Fassung, wobei die Änderungen im Wesentlichen die Befristung der Schranken für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen auf fünf Jahre und dieBereichsausnahmen für die Presse betreffen. Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs.:18/5405) wird empfohlen, diesen abzulehnen
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Am 20.6.2017 veröffentlichte die VG-Wort einen Aufruf an die Politik im Hinblick auf das zu beratenden UrhWissG.
Die VG-Wort sieht bei dem geplanten Gesetz erheblichen Änderungsbedarf und fordert zum einen die Abkehr vom Ausschluss der nutzungsbezogenen Abrechnung und zum anderen eine technologieneutrale Fassung der Regeln über die Betreibervergütung.
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Am 12.4.2017 hat die Bundesregierung den von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft beschlossen.
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Am 1.2.2017 veröffentlichte das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG).
Das Gesetz diene dem Ziel der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an die - aufgrund der Digitalisierung - veränderten Möglichkeiten der Schaffung, Verbreitung und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte.
Daneben diene der Entwurf der Vereinfachung, da die §§ 44a ff. UrhG derzeit eine Vielzahl kleinteiliger, an unterschiedlichen Stellen geregelter gesetzlicher Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft enthalten und diese für die Adressaten schwierig aufzufinden und anzuwenden seien. Der Entwurf sieht insoweit eine Neuordnung und Konsolidierung vor.
Außerdem ist eine Erweiterung der Erlaubnistatbestände geplant, um insbesondere die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung für Unterricht und Wissenschaft besser nutzen zu können.
Beatrice Goihl - ecambria experts, Köln
2017-9: BGBl 2017 Teil I Nr. 61, S. 3346ff. |
2017-7: Beschluss des Bundesrates v. 7.7.2017, Drs.: 537/17(B) |
2017-6: Beschlussempfehlung des Ausschusses v. 28.6.2017, Drs.: 18/13014 |
2017-6: Aufruf der VG-Wort v. 20.6.2017 |
2017-4: Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 12.4.2017 |
2017-2: Referentenentwurf des BMJV v. 1.2.2017 |