{"id":8077,"date":"2026-04-09T23:20:36","date_gmt":"2026-04-09T22:20:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/?p=8077"},"modified":"2026-04-10T06:21:23","modified_gmt":"2026-04-10T05:21:23","slug":"the-fat-lady-has-sung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2026\/04\/09\/the-fat-lady-has-sung\/","title":{"rendered":"The Fat Lady Has Sung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der 18. Dezember 2025 ist der Tag, an dem Computer-Code wertlos wurde, weltweit. Die Softwarebranche ist euphorisch &#8211; sie hat noch nicht realisiert, dass sie ein neues Gesch\u00e4ftsmodell braucht.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>\u201e<i>Es ist nicht vorbei, bevor die fette Dame singt.\u201c <\/i>Mit diesem \u00fcbersetzten Bonmot bringen Engl\u00e4nder zum Ausdruck, dass eine bestimmte Angelegenheit noch nicht abgeschlossen oder, sinngem\u00e4\u00df \u00fcbersetzt, der K\u00e4se noch nicht gegessen sei. Das allerdings ist hinsichtlich des Gesch\u00e4ftsmodells der Softwarebranche im Ganzen, und zwar weltweit, gerade passiert. Und der Zeitpunkt l\u00e4sst sich erstaunlich pr\u00e4zise bestimmen. Am 18. Dezember 2025 erschien ein KI-basiertes Produkt, das den Automatisierungsgrad von KI-basierter Softwareherstellung auf ein nochmals h\u00f6heres Niveau hob. Die Neuerung selbst war gar nicht so spektakul\u00e4r, sondern technisch recht naheliegend. Bemerkenswert ist dieser Zeitpunkt deshalb, weil an dieser Stelle das \u00f6konomische Gleichgewicht kippte. Seither ist es wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, Software ohne Zuhilfenahme k\u00fcnstlicher Intelligenz zu entwickeln. Damit ist also keineswegs der Zeitpunkt erreicht, ab dem menschliche Softwareentwickler vollst\u00e4ndig durch KI ersetzbar geworden w\u00e4ren, auch wenn dieser Zeitpunkt nat\u00fcrlich n\u00e4her r\u00fcckt. Das aber ist auch gar nicht erforderlich, um den wirtschaftlichen Wert von Code mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu vernichten. Denn alles, was seit dem 18. Dezember 2025 an Software geschaffen wird, wird gemeinfrei sein. Damit einher geht zugleich das Ende von Open Source-Software, also freier und offener Software.<\/p>\n<p><b>Eine k\u00fchne These?<\/b><\/p>\n<p>Nein, eine neue Realit\u00e4t, die erst langsam zu den betroffenen Wirtschaftsakteuren durchsickert. Hintergrund ist die Urheberrechtslage. Das deutsche Recht ist insoweit sehr anschaulich; die nachstehenden \u00dcberlegungen k\u00f6nnen aber auf nahezu jede Urheberrechtsordnung der Welt \u00fcbertragen werden. Ausgangspunkt ist \u00a7\u00a069a Urheberrechtsgesetz, der regelt, wann \u201eComputerprogrammen\u201c urheberrechtlicher Schutz zukommt. Die Regelung geht auf Unionsrecht zur\u00fcck. Das Wort \u201eComputer\u201c-Programm wurde gew\u00e4hlt, um einen Anglizismus wie \u201eSoftware\u201c zu vermeiden. Der \u00fcbrige Regelungsgehalt der \u00a7\u00a7\u00a069a Urheberrechtsgesetz ff. ist \u00e4hnlich inkoh\u00e4rent. Insoweit ist es vielleicht gar nicht so schlecht, dass diese Vorschriften nun \u00fcberfl\u00fcssig sind. Und das folgt aus dem bereits angesprochenen \u00a7\u00a069a Urheberrechtsgesetz, weil dieser als Schutzvoraussetzung fordert, dass \u201eComputerprogramme\u201c das Ergebnis der eigenen geistigen Sch\u00f6pfung ihres Urhebers sind. Das ist nicht der Fall, wenn der Code mit Hilfe von KI-Tools auf einen Prompt hin maschinell erzeugt wurde. Der Ofen ist an dieser Stelle schlicht aus. Man kommt auch nicht auf anderem Weg zum Ziel, etwa durch die \u00dcberlegung, zumindest dem Prompt k\u00f6nne urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden. Daf\u00fcr sind Prompts einerseits nicht hinreichend eigensch\u00f6pferisch, weil sie der Natur der Sache nach technischen Vorgaben folgen und aus diesem Grund pr\u00e4zise sind. Au\u00dferdem besteht vor dem Hintergrund der zur L\u00f6sung anstehenden Aufgabe schon kein hinreichender Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen sich die Individualit\u00e4t ihres Sch\u00f6pfers niederschlagen k\u00f6nnte. Zugleich sch\u00fctzt das Urheberrecht keine Ideen und Konzepte, sondern lediglich eine konkrete Ausdrucksform. Man m\u00fcsste also den Sprung schaffen, in der Umsetzung eines Prompts durch ein KI-Modell oder, wie es derzeit Stand der Technik ist, ein KI-gest\u00fctztes Agentensystem eine Vervielf\u00e4ltigung des Prompts zu sehen. In anderen Bereichen des Urheberrechts ist eine solche Vervielf\u00e4ltigung durch Umsetzung, jedenfalls aber Bearbeitung, durchaus anerkannt. Man denke an die Erstellung eines Drehbuchs auf Grundlage eines Romans oder die Schaffung einer Skulptur auf Basis einer Zeichnung. Derartiges scheidet hier allerdings aus. Daf\u00fcr ist der Spielraum, der sich aus einem Prompt ergibt, zu gro\u00df und das Ergebnis in zu gro\u00dfem Ma\u00dfe zuf\u00e4llig. Die konkrete Ausgestaltung des Codes wird n\u00e4mlich von einer Vielzahl von Faktoren, namentlich von dem eingesetzten Modell, der gegebenenfalls eingesetzten Agentenstruktur, verwendeten oder auch nur zur Verf\u00fcgung stehenden Tools und vielem mehr abh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Letztlich kann diese Frage aber auch offen bleiben, weil es jedenfalls daran scheitert, dass das Urheberrechtsgesetz einen ausdr\u00fccklichen Ausschluss enth\u00e4lt, von dem Prompts nach zutreffender Auffassung umfasst werden. Es handelt sich um \u00a7\u00a069a Abs.\u00a02 S.\u00a02 Urheberrechtsgesetz, der lautet:<\/p>\n<blockquote><p><em><strong>\u201eIdeen und Grunds\u00e4tze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschlie\u00dflich den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grunds\u00e4tze, sind nicht gesch\u00fctzt.\u201c<\/strong><\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Dieser Satz ist eigentlich nur deklaratorisch, weil er aus Grundprinzipien des Urheberrechts abgeleitet wurde, die unabh\u00e4ngig von der positiven Regelung Geltung beanspruchen k\u00f6nnen. Ideenschutz gibt es im Immaterialg\u00fcterrecht (fast) ausschlie\u00dflich im Patent- und Gebrauchsmusterrecht, und zwar aus guten Gr\u00fcnden. Die Annahme, Software k\u00f6nne als Vervielf\u00e4ltigung ihres zugrunde liegenden Prompts gewertet werden, ist damit nicht vereinbar. Der Code enth\u00e4lt n\u00e4mlich gerade nicht die urspr\u00fcngliche Ausdrucksform der seiner Sch\u00f6pfung zugrunde liegenden Ideen, sondern nur die Idee selbst. Das erschlie\u00dft sich ohne Weiteres, wenn man sich vor Augen f\u00fchrt, dass aus der Software, gleich ob aus ihrem Quellcode oder ihrem Objektcode, niemals auch nur ansatzweise trennscharf auf die konkrete Formulierung eines zugrunde liegenden Prompts r\u00fcckgeschlossen werden kann. Es ist ja f\u00fcr einen Fachmann noch nicht einmal m\u00f6glich, zuverl\u00e4ssig zu erkennen, ob bestimmte Codebestandteile \u00fcberhaupt auf einen Prompt zur\u00fcckgehen oder nicht vielleicht doch von einem Menschen verfasst wurden. Damit steht, wie eingangs schon erw\u00e4hnt, fest: Der Drops ist gelutscht, der K\u00e4se ist gegessen, die fette Dame hat gesungen. KI-generierter Code ist urheberrechtlich nicht schutzf\u00e4hig.<\/p>\n<p><b>Sagenhafter Folgenreichtum<\/b><\/p>\n<p>Warum diese Aufregung? Warum diese kecken Behauptungen zum Ende von Open Source? Das k\u00f6nnte man fragen. Denn die Feststellung betrifft ja zun\u00e4chst nur KI-generierten Code und l\u00e4sst die Handarbeit der guten alten Zeit vor Dezember 2025 unber\u00fchrt. Die nur auf den ersten Blick drastisch anmutende Schlussfolgerung ergibt sich dabei aus \u00f6konomischem Zwang. Wer Computersoftware vertreiben will, w\u00e4re zum Erhalt der urheberrechtlichen Schutzf\u00e4higkeit darauf verwiesen, die Software zu sehr substanziellen Teilen von Bots aus der Fleischsph\u00e4re (vulgo: Menschen) entwickeln zu lassen. Das so erstellte Produkt st\u00fcnde allerdings im Preiswettbewerb zu (ma\u00dfgeblich) KI-gest\u00fctzt entwickelter Software. Deren Gestehungskosten sind so ph\u00e4nomenal gering, dass sie selbst unter Einsatz von uigurischen Kinder-Entwicklern niemals auch nur ansatzweise erreicht werden k\u00f6nnten (von den Sicherheitsbedenken, die aus der Nutzung von in China entwickelter Software resultieren, v\u00f6llig abgesehen).<\/p>\n<p>Dieses Problem l\u00e4sst sich auch nicht durch eine Mischkalkulation l\u00f6sen, indem man etwa den KI-Einsatz auf Routineentwicklungst\u00e4tigkeiten beschr\u00e4nkt und ausgew\u00e4hlte Teile der Software von Menschen herstellen l\u00e4sst. Das gilt nicht nur, weil Menschen einfach viel teurer sind als Token, sondern auch, weil sich kein hinreichendes Rechtssicherheitsniveau herstellen lie\u00dfe. Das gilt schon im Ausgangspunkt, weil nat\u00fcrlich nur die von Menschen geschaffenen Bestandteile der Software Urheberrechtsschutz beanspruchen k\u00f6nnten. Darin liegt schon im Ausgangspunkt ein Wagnis, weil es auch bei Nutzung von Git &amp; Co. enormer Aufwand ist, insoweit hinreichend zu differenzieren. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil bei modernen Entwicklungsmethoden auch menschliche Arbeitsergebnisse einer automatisierten Kontrolle unterzogen und gegebenenfalls ver\u00e4ndert werden. Vor allem aber ergibt sich ein Risiko daraus, dass ein Softwarehersteller sich kaum darauf verlassen k\u00f6nnen wird, dass einzelnen, h\u00e4ufig f\u00fcr sich genommen nicht einmal lauff\u00e4higen Codebestandteilen urheberrechtlicher Schutz zuerkannt wird, selbst wenn diese vollst\u00e4ndig auf einen Menschen zur\u00fcckgehen. Hierbei handelt es sich um ein traditionelles Problem des IT-Rechts: Softwareentwickler ist nicht ohne Grund ein Ingenieurstudiengang. L\u00f6sungswege sind sehr h\u00e4ufig technisch oder sogar mathematisch vorgegeben und bieten einen viel engeren Gestaltungsspielraum, als das etwa bei einem Bildhauer der Fall ist, der die Vorstellung einer nackten Frau von der Innenseite seiner Stirn abliest und in Stein mei\u00dfelt. Die Rechtsprechung behalf sich in diesem Kontext mit einer Kr\u00fccke, die im Fachjargon \u201etats\u00e4chliche Vermutung\u201c hei\u00dft. Danach wird vermutet, dass bei \u201ekomplexer Software\u201c so viele Designentscheidungen offen waren und in eine bestimmte Richtung getroffen wurden, dass einerseits ein ausreichender Gestaltungsspielraum vorlag, dieser andererseits auf besonders individuelle und damit eigensch\u00f6pferische Art und Weise ausgenutzt wurde (s. etwa BGH, Urt.\u00a0v.\u00a003.03.2005, I ZR 111\/02). Diese Vermutung ist durch den Einsatz von KI ersch\u00fcttert. Ein Softwarehersteller w\u00fcrde sich hierauf nicht l\u00e4nger berufen k\u00f6nnen. Er m\u00fcsste darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass und welche Gestaltungsspielr\u00e4ume durch welchen menschlichen Entwickler in welcher Weise ausgef\u00fcllt wurden, sodass dessen Pers\u00f6nlichkeit Niederschlag in dem Arbeitsergebnis gefunden habe. Diese Unsicherheiten machen das Vorgehen wiederum wirtschaftlich unvertretbar, ein hybrides Entwicklungsmodell aus Mensch und Maschine allein zum Zweck der Erhaltung von Urheberrechtsschutz zu implementieren.<\/p>\n<p><b>Aber trotzdem: Sind die Folgen wirklich so krass?<\/b><\/p>\n<p>Ja, immer noch. Denn die soeben beschriebene prozessuale Situation f\u00fchrt dazu, dass die ebenfalls vorstehend beschriebene tats\u00e4chliche Vermutung in ihr Gegenteil verkehrt wird. In einer Welt, in der seit dem 18. Dezember 2025 Software nicht mehr wirtschaftlich allein von Menschen entwickelt werden kann, spricht eine an Gewissheit grenzende \u201etats\u00e4chliche Vermutung\u201c daf\u00fcr, dass sie maschinell hergestellt wurde, oder anders gewendet: dass sie keinen Urheberrechtsschutz genie\u00dft. Das kann in einer \u00dcbergangszeit f\u00fcr Software mit einem vor dem Stichtag entwickelten Stamm im Einzelfall anders aussehen. Dieser Software-Stamm wird allerdings innerhalb weniger Jahre veralten und verschwinden, weil die Entwicklungsgeschwindigkeit dank KI so hoch und, gleichzeitig, die M\u00f6glichkeit zum Aufsp\u00fcren von Fehlern in Software so gro\u00df ist, dass binnen k\u00fcrzester Zeit kaum noch Code-Bestandteil aus der Fleisch-Phase der Softwareentwicklung, also der Herstellung durch menschliche Entwickler, \u00fcbrig bleiben wird. Das gilt selbst f\u00fcr Monolithen der Software-Welt. So hat etwa Microsoft bereits vor fast einem Jahr angek\u00fcndigt, einen guten Teil von Windows, der in C++ geschrieben war, von KI in Rust neu umsetzen zu lassen.<\/p>\n<p><b>Der Wandler sagt: Egal!<\/b><\/p>\n<p>Der Wandel l\u00e4sst sich damit nicht mehr aufhalten. Und auch eine Beibehaltung eines substanziellen, menschgemachten Stammbestandteils der Software k\u00f6nnte Hersteller nicht \u00fcber die Zeit retten. Das liegt an der extremen Verk\u00fcrzung von Innovationszyklen durch k\u00fcnstliche Intelligenz. Am heutigen 9. April 2026 lie\u00df der CEO von Anthropic sich mit den (ernstzunehmenden) Worten zitieren, er gehe davon aus, dass Softwareentwicklung binnen der n\u00e4chsten zw\u00f6lf Monate vollst\u00e4ndig autonom ablaufen k\u00f6nne. Bewertet man diese Aussage konservativ und unterstellt, dass sie um das Doppelte \u00fcbertrieben sei, sprechen wir immer noch von lediglich zwei Jahren. Und es wird passieren, weil die angesprochenen Innovationszyklen sich ja stetig verk\u00fcrzen und niemals stagnieren.<\/p>\n<p>Das hat zur Folge, dass jedes Softwareprodukt binnen kurzer Zeit automatisiert nachgeschaffen werden kann. Eine, anders als dieser schwerm\u00fctige Text, lustige Anekdote aus j\u00fcngerer Zeit d\u00fcrfte mit den Worten \u201eDie Revolution frisst ihre Kinder!\u201c gut umschrieben sein. Der momentan f\u00fchrende KI-Anbieter Anthropic hatte, vermutlich aufgrund einer KI-Fehlfunktion, den Quellcode seiner Entwicklerl\u00f6sung, Claude Code, frei verf\u00fcgbar ins Internet gestellt. Es dauerte keine 48 Stunden, bis eine funktional weitgehend identische Software in einer anderen Programmiersprache, n\u00e4mlich Rust, auf GitHub auftauchte. Die Tatsache, dass diese Klone (es gibt mehrere) bis heute \u00f6ffentlich verf\u00fcgbar sind, best\u00e4tigt: Es gibt nichts, was ein Hersteller gegen so etwas unternehmen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><b>Folgen f\u00fcr Open Source<\/b><\/p>\n<p>Eigentlich k\u00f6nnte man sagen: Die FOSS-Fraktion hat final gewonnen. Jede Software wird k\u00fcnftig frei sein. Wo sie nicht kopiert werden kann, weil sie noch menschlichen Schwei\u00df enth\u00e4lt, kann sie mit geringem Zeit- und Kostenaufwand allein anhand ihrer \u00e4u\u00dferen, kompilierten Form nachgeschaffen werden. Aber es gibt nat\u00fcrlich auch Anlass zu Trauer: Der Gemeinschaftsgedanke, der Open Source zugrunde liegt, wird verschwinden. Es wird schlicht keinen Anlass mehr geben, zu kollaborieren. Mit dem Copyright verschwindet n\u00e4mlich auch das Copy-Left. Wer auch immer die Herstellung von Software verantwortet, und sei es ein Idealist, verliert jede Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Ergebnisse. Und so kann niemand mehr anderen aufzwingen, beim Vertrieb des Codes irgendwelche Lizenzbedingungen beizuf\u00fcgen, auf einem Bein zu stehen oder Kennzeichen zu benutzen, deren Verwendung dann sp\u00e4ter h\u00f6hnisch l\u00e4chelnd untersagt wird, um den Gedanken des Copy-Left mit einem anderen Immaterialg\u00fcterrecht zu unterlaufen. Hach, goldene Zeiten.<\/p>\n<p><b>Was nun?<\/b><\/p>\n<p>Rock is dead. Die Entwicklung von Standardsoftware ist kein Gesch\u00e4ftsmodell mehr. Die gro\u00dfen Hersteller werden dabei zuletzt den Markt verlassen, weil ihre Produkte komplex sind und sehr viel exklusives Dom\u00e4nenwissen enthalten. Mit steigender Produktivit\u00e4t und Qualit\u00e4t von KI-Entwicklungssystemen wird auch deren Ende allerdings eher fr\u00fcher als sp\u00e4ter eintreten.<\/p>\n<p>Standardsoftware wird aber auch aus einem anderen Grund verschwinden. Der liegt darin, dass sie prinzipbedingt unflexibel ist. Sie deckt bewusst, und zwar wegen der Limitierung von Software bisheriger Pr\u00e4gung, nur bestimmte, teils sehr spezialisierte Problemfelder ab. Der Grund hierf\u00fcr waren faktische Zw\u00e4nge: Systeme mit h\u00f6herer Flexibilit\u00e4t und damit einer Abdeckung eines breiteren Aufgabenbereichs machten eine Komplexit\u00e4t erforderlich, die mit herk\u00f6mmlicher Technik nicht und schon gar nicht wirtschaftlich sinnvoll abbildbar war. Diese H\u00fcrde entf\u00e4llt k\u00fcnftig. Das gilt bereits jetzt, wie an der Entwicklung agentischer Systeme ablesbar ist, die Informationen aus verschiedenen klassischen Datenverarbeitungssystemen automatisiert zusammentragen, sortieren, kuratieren, analysieren und weiterverarbeiten. Das Erfordernis des Einsatzes von Agenten und dabei insbesondere von Tools und Hooks wird mit fortschreitender Entwicklung schwinden, sodass Datenverarbeitung irgendwann nur noch unter Nutzung von zwei Schnittstellen stattfinden wird, n\u00e4mlich einerseits zu Menschen, andererseits einheitlich zu allen anderen Systemen. Das Marktprinzip wird daf\u00fcr sorgen, dass die Konsolidierung bislang bestehender Informationsinseln, geb\u00fcndelt in propriet\u00e4re Systeme, immer weiter getrieben wird. Die Bedeutung von Dom\u00e4nenwissen, etwa im Bereich von Buchhaltung und Warenwirtschaft, ist bereits heute im R\u00fcckzug begriffen, weil dieses Dom\u00e4nenwissen dank LLMs frei verf\u00fcgbar ist. Und so werden sich Nutzer in Zukunft nicht mehr mit der Integration von SAP herumschlagen oder sich Gedanken \u00fcber das Design ihrer Gesch\u00e4ftsprozesse machen m\u00fcssen. Es wird ausreichen, einem System die auch nur ann\u00e4herungsweise in die richtige Richtung deutende Frage zu stellen, was man ben\u00f6tigt. Auf die Idee, dass die Antwort zugleich einen Entwicklungsauftrag darstellt, wird dieses System selbstst\u00e4ndig kommen. Damit einher geht nat\u00fcrlich ein extremes Ma\u00df an Flexibilit\u00e4t, wie es mit herk\u00f6mmlicher Software undenkbar ist. Das gleiche KI-Produkt wird nur deshalb bei verschiedenen Kunden \u00e4hnliche L\u00f6sungen entwickeln, weil sich die Aufgabenstellung \u00e4hnelt und fortlaufende Optimierung dazu f\u00fchrt, dass sich Idealprozesse herausbilden werden, die dem betriebswirtschaftlichen Optimum entgegenstreben. Die \u00c4hnlichkeit verschiedener Systeme wird sich daher so verhalten, wie die \u00c4hnlichkeit eines Hais zu einem Delfin. Unterschiedliche Tiere mit unterschiedlicher Genese, die auf fast gleichem Weg, aber verschiedener Grundlage die gleiche Aufgabe l\u00f6sen. Und so wird die Optimierung von Gesch\u00e4ftsprozessen auf die gesamtwirtschaftliche Wertsch\u00f6pfung durchschlagen und zu sagenhaften Wohlstandsgewinnen f\u00fchren, wenn die westlichen Gesellschaften sich nicht weiter von der Aufkl\u00e4rung abwenden oder von irgendwelchen R\u00fcpeln aus ruraleren Ecken der Welt ins Nirwana bombardiert werden.<\/p>\n<p><b>Adieu, Softwareindustrie!<\/b><\/p>\n<p>Es war nett mit euch. Ihr habt euch um die Menschheit verdient gemacht. Mit eurer Entstehung im Jahr 1955, der Gr\u00fcndung der \u201eComputer Usage Company\u201c, gab es euch lediglich 70 Jahre lang. Es war ein wilder Ritt. Aber seid nicht traurig. Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Und die Menschen, die euch ausmachen, werden auch zuk\u00fcnftig mitsamt ihren fantastischen F\u00e4higkeiten gebraucht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 18. Dezember 2025 ist der Tag, an dem Computer-Code wertlos wurde, weltweit. 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