{"id":6852,"date":"2023-08-24T13:28:32","date_gmt":"2023-08-24T12:28:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/?p=6852"},"modified":"2023-08-28T09:20:07","modified_gmt":"2023-08-28T08:20:07","slug":"vertragliche-loeschansprueche-neues-kapitel-fuer-die-providerhaftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2023\/08\/24\/vertragliche-loeschansprueche-neues-kapitel-fuer-die-providerhaftung\/","title":{"rendered":"Vertragliche L\u00f6schanspr\u00fcche &#8211; Neues Kapitel f\u00fcr die Providerhaftung?"},"content":{"rendered":"<p>Die <strong>Haftung von Online-Plattformen f\u00fcr rechtsverletzende Inhalte<\/strong> ihrer Nutzer besch\u00e4ftigt die Rechtspraxis schon lange. Grundlage f\u00fcr Anspr\u00fcche sind gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche, z.B. \u00fcber <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_bgb_1004\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 1004 BGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_urhg_97\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 97 UrhG<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_uwg_8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 8 UWG<\/a> usw.<\/p>\n<p>Bei diesen <strong>gesetzlichen Anspr\u00fcchen<\/strong> liegen einige Einschr\u00e4nkungen in der Natur der Sache: Grunds\u00e4tzlich kann <strong>nur Abwehr konkreter Verletzungen<\/strong>, d.h. Inhalte gefordert werden, nicht hingegen weitergehend z.B. die Suspendierung eines konkreten Nutzers (denn dies ginge \u00fcber das Abstellen der konkreten Verletzung hinaus!). <strong>Zudem<\/strong>: Klagen kann ich regelm\u00e4\u00dfig nur, wenn mein (!) subjektives absolutes Recht verletzt wurde. Begegnet mir auf Twitter eine Holocaustleugnung, werde ich &#8211; mangels Verletzung eigener absoluter Rechte &#8211; hiergegen nicht vorgehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>1. Vertragspflicht zur Durchsetzung der Community Standards?<\/strong><\/p>\n<p>Soweit ersichtlich haben Gerichte L\u00f6schanspr\u00fcche gegen Plattformen hingegen <strong>noch nie unmittelbar<\/strong> auf die Community Standards gest\u00fctzt.<\/p>\n<p>Dabei ist der Gedanke naheliegend: Wenn Plattformen in ihren <strong>Community Standards<\/strong> bestimmte Verhaltensweisen untersagen, und die Nutzer eine gewisse berechtigte Schutzerwartung gegen\u00fcber \u201cihrer\u201d Plattform haben d\u00fcrfen &#8211; k\u00f6nnen die Nutzer die Durchsetzung der Community Standards dann nicht auch verlangen?<\/p>\n<p>Falls ja, w\u00e4re dies potentiell disruptiv. Denn: Die Verletzung von Community Standards k\u00f6nnte der Nutzer wohl auch geltend machen, ohne dass eine Verletzung absoluter Rechte vorliegen muss. Und: wenn die Plattform in ihren AGB bestimmte Akteur:innen als solche ausschlie\u00dft (z.B. Nazigruppen) &#8211; kann man das dann nicht auch verlangen?<\/p>\n<p><strong>2. Musterverfahren am LG Berlin<\/strong><\/p>\n<p>Nunmehr sind erste Musterverfahren anh\u00e4ngig, die letztlich genau diese Fragen kl\u00e4ren k\u00f6nnten &#8211; und zwar vor dem Landgericht Berlin:<\/p>\n<p><strong>2.1. HateAid \/ EUJS v. X bzw. Twitter<\/strong><\/p>\n<p>Im Verfahren zum Az. 27 O 52\/23 klagen Twitter-Nutzer:innen, unterst\u00fctzt durch die NGOs HateAid sowie European Union of Jewish Students (EUJS) gegen Twitter bzw. X (PM der NGOs <a href=\"http:\/\/hateaid.org\/klage-gegen-Twitter-grundsatzprozess\">hier<\/a>), und zwar u.a. auf L\u00f6schung von antisemitischen Kommentaren. <strong>Das Besondere:<\/strong> Die Klage wird auf die <strong>Verletzung der AGB<\/strong> gest\u00fctzt bzw. ausdr\u00fccklich darauf, dass \u201cX\u201d die eigenen Richtlinien zu Hass sch\u00fcrendem Verhalten nicht konsequent anwendet. Da sich die Klage offenbar gerade auf F\u00e4lle st\u00fctzt, in denen eine Verletzung absoluter Rechte ausscheidet (Holocaustleugnungen), wird das LG Berlin genau die Frage kl\u00e4ren m\u00fcssen, ob Nutzer hier einen vertraglichen Anspruch herleiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>2.2. DUH v. Meta<\/strong><\/p>\n<p>Im Verfahren 27 O 97\/22 klagt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen Meta, wobei der Klageantrag ausdr\u00fccklich darauf gerichtet ist, dass Meta bestimmte Facebook-Gruppen l\u00f6schen soll. Hintergrund ist, dass es in den Facebook-Gruppen offenbar zielgerichtet immer wieder zu Angriffen gegen den Kl\u00e4ger kommt.<\/p>\n<p>Gest\u00fctzt auf die hergebrachte St\u00f6rerhaftung h\u00e4tte der Kl\u00e4ger sicher gute Karten mit einem auf L\u00f6schung\/Verhinderung der Inhalte gerichteten Antrag. <strong>Der Antrag geht aber weiter und verlangt gerade die Stilllegung der Gruppe<\/strong>! So weitgehend wurde die gesetzliche Unterlassungshaftung bisher nicht gehandhabt. Aber vielleicht helfen <strong>vertragliche Anspr\u00fcche<\/strong>? Schaut man sich die Facebook-Richtlinien an, so erf\u00e4hrt man, dass \u201eSeiten und Gruppen, die wiederholt gegen die Facebook-Community Standards versto\u00dfen\u201c, entfernt werden. Kann der Kl\u00e4ger dies dann auch verlangen? Evtl. wird das Gericht hier zumindest pr\u00fcfen, ob sich nicht ein Anspruch aus den Richtlinien selbst ergibt, ggfs. &#8211; da der Kl\u00e4ger wohl nicht Facebook-Nutzer ist &#8211; aufgrund einer Schutzwirkung zugunsten Dritter (Ansatz w\u00e4re: soziale Netzwerke wollen die Diskussion \u00fcber Personen\/Geschehen der Zeitgeschichte; wenn prominente Akteure dann gezielt angegriffen werden, k\u00f6nnten sie vom Schutzbereich der Hassrede-Richtlinien usw. erfasst sein).<\/p>\n<p><strong>3. Wie geht es weiter?<\/strong><\/p>\n<p>Erstaunlicherweise wurden die genannten Rechtsfragen kaum diskutiert. Zu gro\u00df war der Fokus auf die St\u00f6rerhaftung! Ich selbst wurde auf die Idee zur vertraglichen Durchsetzung zuerst vor ca. 2 Jahren aufmerksam, als mich Alexander Ritzmann vom <a href=\"https:\/\/www.counterextremism.com\/\">Counter Extremism Project (CEP)<\/a> hierauf ansprach (vgl. den Austausch <a href=\"https:\/\/www.counterextremism.com\/de\/content\/wo-woelfe-kreide-fressen-die-rechtsextreme-infrastruktur-auf-facebook-instagram-youtube-und\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>Im aktuellen <a href=\"https:\/\/www.computerundrecht.de\/aktuelles_heft_cr.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>August-Heft der CR<\/strong><\/a>\u00a0habe ich meine \u00dcberlegungen dazu noch einmal ausf\u00fchrlich festgehalten, inkl. Ausblick darauf, was der <strong>Digital Services Act (DSA)<\/strong> dazu sagt: <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=cr.2023.08.i.0539.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>&#8222;Mit AGB gegen Hass im Netz: Kann man Online-Plattformen zwingen, ihre Community Standards durchzusetzen?&#8220;<\/em><\/strong><\/a><\/p>\n<p>M.E. zeigt sich: <strong>Das neue Kapitel der Providerhaftung kann aufgeschlagen werden:<\/strong> Vertragliche Anspr\u00fcche auf Durchsetzung der Community Standards k\u00f6nnen bestehen &#8211; nicht grenzenlos, aber doch beachtlich; zudem kommt es teils auch auf den Wortlaut der Plattform-Richtlinien an. Daneben ist interessant, dass der DSA die <strong>privatrechtliche<\/strong> Durchsetzung der Community Standards auch noch einmal autonom begr\u00fcnden kann.<\/p>\n<p>Ob man dem folgt oder nicht &#8211; Spannend bleibt es allemal. Eine erster Verhandlungstermin des LG Berlin ist nunmehr f\u00fcr November 2023 angesetzt. Die beteiligten NGOs werden sicherlich gewillt sein, die Sachen ggfs. h\u00f6chstrichterlich kl\u00e4ren zu lassen. Aufmerksamkeit haben die Verfahren schon jetzt: \u00dcber die Klage gegen X\/Twitter hat bereits der britische <a href=\"https:\/\/www.theguardian.com\/technology\/2023\/jul\/10\/twitter-faces-legal-challenge-after-failing-to-remove-reported-hate-tweets?utm_term=Autofeed&amp;CMP=twt_gu&amp;utm_medium&amp;utm_source=Twitter#Echobox=1688962507\">Guardian<\/a> berichtet, was wiederum sogar <a href=\"https:\/\/twitter.com\/elonmusk\/status\/1678989440495259648\">Elon Musk<\/a> zu einem Tweet hingerissen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Haftung von Online-Plattformen f\u00fcr rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer besch\u00e4ftigt die Rechtspraxis schon lange. Grundlage f\u00fcr Anspr\u00fcche sind gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche, z.B. \u00fcber \u00a7 1004 BGB, \u00a7 97 UrhG, \u00a7 8 UWG usw. 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