{"id":6483,"date":"2022-01-24T17:13:18","date_gmt":"2022-01-24T16:13:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/?p=6483"},"modified":"2022-01-26T10:57:09","modified_gmt":"2022-01-26T09:57:09","slug":"ttdsg-forschungsgutachten-zum-einwilligungsmanagement-pims-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2022\/01\/24\/ttdsg-forschungsgutachten-zum-einwilligungsmanagement-pims-veroeffentlicht\/","title":{"rendered":"TTDSG: Forschungsgutachten zum Einwilligungsmanagement (PIMS) ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p>Ein multidisziplin\u00e4res Konsortium, bestehend aus dem IT-Sachverst\u00e4ndigen <a href=\"https:\/\/www.ecambria-experts.de\/it-sachverstaendiger\/sv-stiemerling\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Dr. Oliver Stiemerling<\/em><\/a> und den Juristen <a href=\"https:\/\/zivilrecht.univie.ac.at\/team\/wendehorst-christiane\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Prof. Dr. Christiane Wendehorst<\/em><\/a> (Institut f\u00fcr Zivilrecht an der Universit\u00e4t Wien) und Rechtsanwalt <a href=\"https:\/\/de.linkedin.com\/in\/steffen-weiss-a59b9a62\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Steffen Wei\u00df<\/em><\/a> (Mitglied der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der GDD), hat im Auftrag des seinerzeitigen <em>Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie<\/em> am 16.12.2021 eine Studie zum Einwilligungsmanagement vorgelegt (<a href=\"https:\/\/www.ecambria-experts.de\/it-sachverstaendiger\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/211216-Gutachten_fuer_Bundesministerium_fuer_Wirtschaft_und_Energie_p-os37621.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zum Gutachten<\/a>), die nunmehr ver\u00f6ffentlicht wurde. Thema der Studie sind m\u00f6gliche Vorgaben zu technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen, um das in <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/perma?j=TTDSG_!_26\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7\u00a026 TTDSG<\/a> vorgesehene Einwilligungsmanagement umzusetzen (die daf\u00fcr genutzten Dienste werden h\u00e4ufig auch <em>Privacy Information Management Systeme<\/em> \u2013 kurz: \u201ePIMS\u201c genannt).<\/p>\n<p>Das Gutachten leistet einen wichtigen Schritt f\u00fcr die weitere technische und rechtliche Ausgestaltung von PIMS. Es d\u00fcrfte die wissenschaftliche Diskussion zu \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG befruchten, zumal das (zumindest derzeit noch bestehende) enge europarechtliche Korsett des ePrivacy-Rechts die Praxis dazu zwingt, neue L\u00f6sungswege insbesondere im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/perma?a=TTDSG\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TTDSG<\/a> und <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_dsgvo_1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DSGVO<\/a> zu suchen. Es sind aber Zweifel angebracht, ob die auf Basis des Gutachtens zu erwartende Rechtsverordnung dazu schon den \u201egro\u00dfen Wurf\u201c wird liefern k\u00f6nnen. Im Einzelnen:<\/p>\n<h3><strong>1. Ansatz des Forschungsgutachtens<\/strong><\/h3>\n<p>Das Gutachten zeigt auf 88 Seiten in eindrucksvoller Weise die gesamte Spannbreite des Problemfelds auf. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass sich das Problem des \u201e<em>consent fatigue<\/em>\u201c nur zufriedenstellend l\u00f6sen lassen wird, wenn ein PIMS den Betroffenen erm\u00f6glicht, schon vor Besuch der Webseite bestimmte Arten von Einwilligungen \u201e<em>gattungsm\u00e4\u00dfig<\/em>\u201c voreinzustellen. Das Gutachten nennt dabei insbesondere die Varianten einer zweckbezogenen Einwilligung ohne ausdr\u00fcckliche Bezeichnung des Verantwortlichen (beispielsweise die generelle Einwilligung in personalisierte Werbung), die Einwilligung zugunsten einer Kategorie von Verantwortlichen (z.\u00a0B. Blogs) und die Nutzung delegierter Einwilligungen, worunter das Gutachten die Einbindung einer von Dritten kuratierten Liste versteht.<\/p>\n<p>Solche <em>ex-ante<\/em> definierte Einwilligungstypen werden in der Studie zun\u00e4chst rechtlich beleuchtet. Im Anschluss leitet die Studie technische Elemente eines PIMS ab, woraus sich f\u00fcr das auftraggebende Ministerium wertvolle Anhaltspunkte f\u00fcr die Ausgestaltung der nach <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/perma?j=TTDSG_!_26\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7\u00a026 Abs.\u00a02 TTDSG<\/a> vorgesehenen Rechtsverordnung ergeben sollten.<\/p>\n<p>Das Gutachten behandelt ausf\u00fchrlich die rechtlichen Rahmenbedingungen von PIMS. Es bezieht auch die j\u00fcngere Rechtsentwicklung auf europ\u00e4ischer Ebene ein, namentlich die geplanten Regelungen der ePrivacy-Verordnung, des Data Governance Act und des Data Act. Richtigerweise kann diese Rechtseinwicklung erheblichen Einfluss auf <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/perma?d=BJNR198210021BJNG000900000\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7\u00a7\u00a025, 26 TTDSG<\/a> haben und diesem wom\u00f6glich lediglich eine kurze Lebensdauer bescheren.<\/p>\n<h3><strong>2. Genereller Anwendungsvorrang des TTDSG?<\/strong><\/h3>\n<p>Zu der praxisrelevanten und dogmatisch umstrittenen (Vor-)Frage nach dem Rangverh\u00e4ltnis zwischen den \u00a7\u00a7\u00a025 und 26 TTDSG und der DSGVO bef\u00fcrworten die Autoren einen generellen Anwendungsvorrang des TTDSG.\u00a0 Dieser gelte dann nicht nur \u201ean der Quelle\u201c, sondern dar\u00fcber hinaus auch f\u00fcr weitere Verarbeitungsvorg\u00e4nge betreffend solche Daten.<\/p>\n<p>Nach dieser klaren Positionierung spricht das Gutachten sodann allerdings (richtigerweise) auch die Frage an, wie weit diese Ausstrahlungswirkung reiche, d.h. ob beispielsweise auf Basis von Endger\u00e4tedaten erstellte umfassende Profile und daraus getroffene Ableitungen ebenfalls vorrangig nach dem TTDSG und nicht nach der DSGVO zu beurteilen seien. Leider bleibt die Studie hierzu eine Antwort schuldig.<\/p>\n<p><u>Meinungsstand:<\/u>\u00a0In der bisher ver\u00f6ffentlichten Literatur scheint weitgehend Einigkeit zu bestehen, dass das TTDSG jedenfalls nicht vor- oder nachgelagerte Verarbeitungen personenbezogener Daten erfasst. Umstritten ist lediglich, ob \u00a7 25 TTDSG f\u00fcr das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endger\u00e4ten die Anwendung der DSGVO verdr\u00e4ngt, oder ob TTDSG und DSGVO (die Betroffenheit personenbezogener Daten einmal unterstellt) parallel Anwendung finden (vgl. dazu den <a href=\"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2021\/12\/15\/ttdsg-und-dsgvo-die-schwierige-koordination-der-datenschutzebenen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag von <em>Grages<\/em>, \u201eTTDSG und DSGVO: Die schwierige Koordination der Datenschutzebenen\u201c CRonline Blog v. 15.12.2021<\/a> sowie <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=cr.2021.12.i.0834.02.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Grages<\/em>, \u201eRechtfertigung und Zweck\u00e4nderung im Spannungsverh\u00e4ltnis von TTDSG und DSGVO\u201c, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:834%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:cr%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">CR 2021, 834<\/a><\/a>\u00a0und <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=cr.2021.10.i.0666.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Nebel<\/em>, Werbe-Tracking nach Inkrafttreten des TTDSG, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:666%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:cr%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">CR 2021, 666<\/a><\/a>). Die DSK geht in ihrer <a href=\"https:\/\/www.datenschutzkonferenz-online.de\/media\/oh\/20211220_oh_telemedien.pdf\">j\u00fcngsten Orientierungshilfe<\/a> mit der wohl herrschenden Meinung von einem Anwendungsvorrang f\u00fcr die Phasen des Speicherns und Auslesens aus, sieht die nachfolgenden Verarbeitungen jedoch als allein der DSGVO unterworfen an.<\/p>\n<h3><strong>3. Einwilligung<\/strong><\/h3>\n<p>Ausf\u00fchrlich behandelt das Gutachten die bei PIMS besonders neuralgischen Fragen der Informiertheit und der Einwilligung f\u00fcr den bestimmten Fall.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der <em>Informiertheit<\/em> verweist es zun\u00e4chst auf die Vorgaben des EuGH aus dem <em>Planet-49<\/em>-Urteil, wonach der Nutzer insbesondere Informationen \u00fcber Zugriffsm\u00f6glichkeiten Dritter auf Cookies erhalten haben muss, was weithin und nachvollziehbar so verstanden wird, dass damit die besagten Dritten namentlich identifiziert werden m\u00fcssen. Gleichwohl kommt das Gutachten dann zu der mutigen Aussage, dass es bei der Nutzung eines PIMS ausreichend sein k\u00f6nne, die von der Einwilligung beg\u00fcnstigten Anbieter blo\u00df der Kategorie nach zu benennen. Die Autoren st\u00fctzen sich dabei auf das Argument, auch im Rahmen der Informationspflichten nach <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_dsgvo_13\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art.\u00a013 Abs.\u00a01 lit.\u00a0e DSGVO<\/a> und im Rahmen der Auskunft nach <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ges_dsgvo_15\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art.\u00a015 Abs.\u00a01 lit. b DSGVO<\/a> sei die lediglich kategoriem\u00e4\u00dfige Benennung von Empf\u00e4ngern ausreichend. Allerdings vermischt dies zum einen die Frage der f\u00fcr eine Einwilligung nach Art.\u00a07 DSGVO notwendige Informiertheit mit den lediglich flankierenden Betroffenenrechten. Zum anderen ist es schon umstritten, ob eine Benennung von Kategorien von Empf\u00e4ngern z. B. im Rahmen einer Auskunft ausreicht (siehe z. B. hierzu den <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&amp;Dokumentnummer=JJT_20210218_OGH0002_0060OB00159_20F0000_000&amp;IncludeSelf=True\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorlagebeschluss des \u00f6sterreichischen Obersten Gerichtshofes<\/a>).<\/p>\n<p><em>Einzelfallbezug:<\/em> Wiederum folgerichtig mit der im Gutachten vertretenen Auffassung gehen die Autoren davon aus, dass es f\u00fcr die notwendige Informiertheit und den Bezug auf den bestimmten Fall ebenfalls ausreichend ist, wenn der Nutzer bestimmte (z. B. einer Verbraucherschutzorganisation kuratierte) White Lists mit Voreinstellungen abonniert und sich hierdurch zu eigen macht.<\/p>\n<h3><strong>4. Technische Vorgaben<\/strong><\/h3>\n<p>Im technischen Teil analysiert das Gutachten verschiedene Umsetzungsalternativen und diskutiert insbesondere die Vor- und Nachteile eines <em>browser<\/em>zentrierten versus eines <em>server<\/em>zentrierten PIMS. Letztlich pr\u00e4feriert das Gutachten eine <em>browser<\/em>zentrierte L\u00f6sung, d.h. eine lokale Verwaltung der Einwilligungseinstellungen. F\u00fcr die Ausgestaltung des PIMS empfiehlt es folgende Merkmale:<\/p>\n<ul>\n<li>Usability-gepr\u00fcfte Benutzeroberfl\u00e4che ohne \u201eNudging\u201c mit allen im Gutachten beschriebenen Funktionen (ggf. ohne delegierte Einwilligungen).<\/li>\n<li>Nur aufsichtsbeh\u00f6rdlich als wirksam erachtete Einwilligungstypen werden zur automatisierten Erteilung von Einwilligungen verwendet.<\/li>\n<li>Verweigerung von Einwilligungsanfragen ohne direkte Einblicks-, Korrektur- und Widerrufsm\u00f6glichkeit (URL-Angaben).<\/li>\n<li>Benutzerschnittstelle zur direkten und effektiven Aus\u00fcbung von Betroffenenrechten auf Basis der URLs.<\/li>\n<li>Nachweis der sicheren Verwaltung von erteilten Einwilligungen (sehr hoher Schutzbedarf). Ausschluss des Zugriffs Dritter auf die Einwilligungen.<\/li>\n<li>Sicherstellung der Portierbarkeit aller Daten zu definierten Einwilligungstypen und erteilten Einwilligungen und Widerrufe.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das erscheint gut nachvollziehbar, wenngleich \u201e<em>aufsichtsbeh\u00f6rdlich als wirksam erachtete Einwilligungstypen<\/em>\u201c wohl eher Zukunftsmusik sein d\u00fcrften und auch eine aufsichtsbeh\u00f6rdliche Anerkennung eine abweichende gerichtliche Beurteilung keineswegs ausschlie\u00dft.<\/p>\n<p><u>Die Anforderungen an die Browser<\/u> w\u00fcrden sich bei dem vom Gutachten bevorzugten Modell der <em>browser<\/em>zentrierten L\u00f6sung darauf reduzieren, entsprechende PIMS-Plugins\/Extensions mit Zugriff auf den lokalen Browser-Speicher, die ResponseRequest-Operationen und die Benutzeroberfl\u00e4che des Browsers zuzulassen.<\/p>\n<p><u>F\u00fcr Webseitenanbieter<\/u> schl\u00e4gt das Gutachten keine besonderen Anforderungen vor. Es geht davon aus, dass diese schon aus Eigeninteresse die durch anerkannte PIMS er\u00f6ffnete M\u00f6glichkeit der rechtskonformen Weiterf\u00fchrung von werbefinanzierten Angeboten nutzen werden. Hieran kann man Zweifel anmelden, weil solche Angebote voraussichtlich lediglich zu \u201e<em>Mitnahmeeffekten<\/em>\u201c der positiv per PIMS erteilten Einwilligungen f\u00fchren, Webseitenanbieter aber wohl nicht davon abhalten werden, nicht voreingestellte Einwilligungen zus\u00e4tzlich \u201eklassisch\u201c per Cookie-Banner abzufragen (vgl. hierzu auch <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=cr.2022.01.i.0018.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Nebel<\/em>, Einwilligungsverwaltungsdienste nach dem TTDSG, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2022%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:18%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:cr%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">CR 2022, 18<\/a><\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein multidisziplin\u00e4res Konsortium, bestehend aus dem IT-Sachverst\u00e4ndigen Dr. Oliver Stiemerling und den Juristen Prof. Dr. Christiane Wendehorst (Institut f\u00fcr Zivilrecht an der Universit\u00e4t Wien) und Rechtsanwalt Steffen Wei\u00df (Mitglied der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der GDD), hat im Auftrag des seinerzeitigen Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie am 16.12.2021 eine Studie zum Einwilligungsmanagement vorgelegt (zum Gutachten), die nunmehr ver\u00f6ffentlicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5259,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[9,29,144,30],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6483"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5259"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6483"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6483\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6489,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6483\/revisions\/6489"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6483"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6483"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6483"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}