{"id":383,"date":"2012-02-28T11:52:55","date_gmt":"2012-02-28T10:52:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/?p=383"},"modified":"2013-01-02T12:18:00","modified_gmt":"2013-01-02T11:18:00","slug":"massive-eingriffe-in-grundrechte-bnd-filtert-systematisch-e-mails","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2012\/02\/28\/massive-eingriffe-in-grundrechte-bnd-filtert-systematisch-e-mails\/","title":{"rendered":"Massive Eingriffe in Grundrechte: BND filtert systematisch E-Mails"},"content":{"rendered":"<p>Wer h\u00e4tte das gedacht? \u201eBombenwetter\u201c \u2013 Ein harmlos-unbedachtes Wort in einer Mail. Und der BND liest mit. Dies mit dem Segen der Geheimdienstkontrolleure des Deutschen Bundestages. Der Bericht \u00fcber mehr als 37 Mio. \u00fcberwachte Mails im Jahre 2010 legt massive Grundrechtseingriffe offen. Man darf hoffen, dass engagierte B\u00fcrger Verfassungsbeschwerde einlegen werden.<\/p>\n<p>Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages hat am 10.2.2012 \u00fcber Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses im Jahre 2010 berichtet (BT-Drucks 17\/8639). Das PKGr hat nach dem Artikel 10-Gesetz (G 10) die Aufgabe der Kontrolle, die Geheimdienste bei Eingriffen in Art. 10 GG zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Brisant: Art. 5 Abs. 2 G 10 gibt dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Befugnis, E-Mails mit Suchbegriffen zu durchforsten. Voraussetzung: Die Suchbegriffe m\u00fcssen \u201ezur Aufkl\u00e4rung von Sachverhalten \u00fcber den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet\u201c sein.<\/p>\n<p>Von dieser Befugnis hat der BND im Jahre 2010 massiv Gebrauch gemacht und laut dem PKGr-Tausende von Suchbegriffen verwendet:<\/p>\n<ul>\n<li>Gefahrenbereich \u201eInternationaler Terrorismus\u201c: 3.752 Suchbegriffe<\/li>\n<li>Gefahrenbereich \u201eProliferation und konventionelle R\u00fcstung\u201c: 26.147 Suchbegriffe<\/li>\n<li>Gefahrenbereich \u201eIllegale Schleusung\u201c: 634 Suchbegriffe<\/li>\n<\/ul>\n<p>Laut dem Bericht handelt es sich bei den Suchbegriffen (auch) um \u201eg\u00e4ngige und mit dem aktuellen Zeitgeschehen einhergehende Begriffe\u201c. Pressebereichte, nach denen mit Suchbegriffen wie \u201eBombe\u201c gearbeitet wird, erscheinen demnach durchaus plausibel. Hier muss allerdings sp\u00e4testens auch die verfassungsrechtliche Kritik einsetzen: Denn wenn tats\u00e4chlich mit Allgemeinbegriffen gearbeitet wird, kann von einer \u201eBestimmtheit\u201c und \u201eGeeignetheit\u201c gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 2 G 10 nur noch in sehr allgemeinem Sinne die Rede sein. Die Angemessenheit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit einer solchen Suche ist mehr als fraglich.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es kommt zu massiven Grundrechtseingriffen. Denn die Suche mit Allgemeinbegriffen f\u00fchrte laut dem Bericht zu mehr als 37 Mio. Treffern. Von diesen Treffern wurden nur wenige als \u201enachrichtendienstlich relevant\u201c eingestuft.<\/p>\n<p>Wie der BND mit den 37 Mio. Treffern genau verf\u00e4hrt, ist nicht bekannt. Um festzustellen, welche der 37 Mio. Mails \u201enachrichtendienstlich relevant\u201c sind, werden die Geheimdienstler diese Mails in der ein oder anderen Form lesen m\u00fcssen. Denn wie soll man sonst unterscheiden, ob es sich bei einer Mail mit dem Stichwort \u201eBombe\u201c um eine pornographische Spam-Mail oder um die Mail einer Terrorbande handelt?<\/p>\n<p>Unbekannt ist auch, wie denn der BND an die durchforsteten Mails gelangt. Hier kann man nur vermuten, dass die TK-Provider den Diensten zuarbeiten. Dies kann man den Providern nicht verdenken, da sie nach \u00a7 2 G 10 verpflichtet sind, entsprechenden Anordnung nachzukommen.<\/p>\n<p>Verfassungsrechtlich bietet sich folgendes Bild:<\/p>\n<ul>\n<li>BVerfG zur Beschlagnahme von Mails beim Provider: Das BVerfG hat klargestellt, dass die Mails beim Provider unter dem Schutz des Art. 10 GG stehen.<\/li>\n<li>BVerfG zu Kreditkartendaten: Ein Eingriff liegt noch nicht in der Durchsuchung selbst. Bei den Mails, die ohne Treffer durchsucht worden sind, fehlt es an einem Grundrechtseingriff. Anders indes in den mehr als 37 Mio. F\u00e4llen, in denen es \u201eTreffer\u201c gegeben hat.<\/li>\n<li>BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung: Die Zahl der Treffer d\u00fcrfte au\u00dfer Verh\u00e4ltnis stehen zu den verfolgten Zwecken. Wenn der BND Mails mit zahlreichen Allgemeinbegriffen durchsucht, l\u00e4uft dies auf eine anlasslose Total\u00fcberwachung des Mailverkehrs hinaus.<\/li>\n<li>BVerfG zu \u00a7 113 TKG: Wie bei dem j\u00fcngst entschiedenen Fall zur TK-\u00dcberwachung d\u00fcrfte auch bei den BND-Ma\u00dfnahmen jedermann befugt sein, Verfassungsbeschwerde zu erheben, da jeder Bundesb\u00fcrger damit rechnen muss, von den geheimdienstlichen Filterma\u00dfnahmen betroffen zu sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nur abschlie\u00dfend noch der Hinweis auf das rasante Ansteigen der \u201eFilterma\u00dfnahmen\u201c des BND:<\/p>\n<ul>\n<li>PKGr-Bericht 2006, BT-Drucks. 16\/6880: rund 1.300.000 \u201eG10-Nachrichten\u201c<\/li>\n<li>PKGr-Bericht 2007, BT-Drucks. 16\/11559: rund 5.200.000 Nachrichten<\/li>\n<li>PKGr-Bericht 2008, BT-Drucks. 17\/549: rund 2.200.000 Nachrichten<\/li>\n<li>PKGr-Bericht 2009, BT-Drucks. 17\/4278: rund 5.800.000 Nachrichten<\/li>\n<li>PKGr-Bericht 2010, BT-Drucks. 17\/8639: rund 37.300.000 Nachrichten<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer h\u00e4tte das gedacht? \u201eBombenwetter\u201c \u2013 Ein harmlos-unbedachtes Wort in einer Mail. 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