{"id":2561,"date":"2015-07-03T12:32:33","date_gmt":"2015-07-03T11:32:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/?p=2561"},"modified":"2015-07-14T10:49:17","modified_gmt":"2015-07-14T09:49:17","slug":"bericht-aus-athen-auswirkungen-der-krise-auf-den-e-commerce","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cr-online.de\/blog\/2015\/07\/03\/bericht-aus-athen-auswirkungen-der-krise-auf-den-e-commerce\/","title":{"rendered":"Bericht aus Athen: Auswirkungen der Krise auf den E-Commerce"},"content":{"rendered":"<p>Die Kanzlei<a href=\"http:\/\/www.athenslegal.gr\/\" target=\"_blank\"> Tsimikalis Kalonarou<\/a> geh\u00f6rt zu den Traditionskanzleien Athens und blickt auf eine mehr als 100j\u00e4hrige Vergangenheit zur\u00fcck. Dort arbeitet unser Kollege <em>Stefanos Tsimikalis<\/em>, ein bekannter griechischer IT-Rechtler. In der n\u00e4chsten Ausgabe der ITRB wird <em>Stefanos<\/em>, der perfekt Deutsch spricht, die Reihe &#8222;E-Commerce Cross Border&#8220; fortsetzen mit einem \u00dcberblick \u00fcber das griechische E-Commerce-Recht. Wir haben <em>Stefanos<\/em> gefragt, welche Folgen die Zuspitzung der Krise f\u00fcr seine Mandanten hat. Hier sein Bericht:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Allgemeine Situation<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Die Schuldenkrise Griechenlands spitzte sich in den vergangenen Tagen dramatisch zu. Am letzten Freitag (26.6.2015) brachen die Gespr\u00e4che zwischen der griechischen Regierung und den \u201eInstitutionen\u201c (sprich: \u201eTroika\u201c) zusammen. Die Regierung verk\u00fcndete die Abhaltung eines Referendums am Samstag, den 5. Juli, mit der Frage, ob sich das Volk mit dem Angebot der Institutionen einverstanden erkl\u00e4ren wolle. Inmitten des entstandenen Aufruhrs lief am 30. Juni das St\u00fctzungsprogramm f\u00fcr die griechische Wirtschaft und somit die\u00a0Emergency Liquidity Assistance (ELA), die die Banken liquide hielt, ab. <\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>D<\/em><em>ie Regierung sah sich angesichts dieser Entwicklung gezwungen, per Ausnahmegesetzgebung nach\u00a0Art. 44 der Verfassung<a href=\"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-admin\/post-new.php#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> (eines \u201egesetzgeberischen Aktes des Kabinetts\u201c) die Schlie\u00dfung der Banken und Kapitalverkehrsbeschr\u00e4nkungen bis einschlie\u00dflich 6. Juli zu verordnen, um einem Zusammenbruch des Bankensystems zuvorzukommen. <\/em><em>Die hier relevanten <span style=\"text-decoration: underline;\">Ausnahmema\u00dfnahmen<\/span> sind folgende:<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\"><em>1. Barabhebungen von Geldautomaten sind nur bis \u20ac 60 t\u00e4glich je Kreditkarte zul\u00e4ssig<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\"><em>2. Geld\u00fcberweisungen ins Ausland werden untersagt<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\"><em>3. Der elektronische Geldverkehr innerhalb des Landes ist unbeschr\u00e4nkt m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Es liegt auf der Hand, dass diese Ma\u00dfnahmen zu einem massivem Ansturm auf die Geldautomaten ausl\u00f6ste, was das wirtschaftliche Leben erheblich st\u00f6rte mit noch unbekanntem humanit\u00e4ren, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Einige wenige Nebenwirkungen dieses Zustandes mit rechtlicher Relevanz werden in der Folge aufgezeigt:<\/em><\/p>\n<p>__________<br \/>\nAnzeige:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.otto-schmidt.de\/internetrecht-1.html\"><img loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/2015_03_HRI5-Ban-443x104.gif\" alt=\"\" width=\"443\" height=\"104\" \/><\/a><br \/>\n__________ <\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Folgen f\u00fcr den elektronischen Handel:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Innerhalb von Stunden nach Verordnung der Ma\u00dfnahmen ging der Umsatz des elektronischen Handels in den Bereichen wie Modeartikel, Sch\u00f6nheitspflege, Pharmazeutika um 40% zur\u00fcck. Im Bereich der Artikel des t\u00e4glichen Gebrauchs stieg hingegen der Umsatz, was wohl auf Vorratsk\u00e4ufe zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die elektronischen Vertragsabschl\u00fcsse mit ausl\u00e4ndischen Vertragspartnern\u00a0wurden erheblich gest\u00f6rt, da die griechischen K\u00e4ufer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen k\u00f6nnen, weil die Abwicklung ihrer <span style=\"text-decoration: underline;\">Zahlungsauftr\u00e4ge \u00fcber Kreditkarten<\/span> einen <span style=\"text-decoration: underline;\">verbotenen Geldtransfer ins Ausland<\/span> darstellt. <\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Diesbez\u00fcglich entsteht Rechtsunsicherheit, was elektronisch abgeschlossene Auslandsvertr\u00e4ge, die Ratenzahlungen vorsehen, angeht, wenn diese wegen der verordneten Einschr\u00e4nkungen nicht geleistet werden k\u00f6nnen: Kann der Auslandsvertragspartner den Vertrag unter diesen Umst\u00e4nden k\u00fcndigen, und bejahendenfalls wie kann der Verbraucher, der sich mit der Gefahr der K\u00fcndigung des Vertrages konfrontiert sieht, obwohl er sich zahlungswillig zeigt, aber wegen der Ausnahmegesetzgebung dazu nicht im Stande ist, diese Lage meistern?<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Folgen f\u00fcr Domainnamen:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Rechtsunsicherheit besteht ebenfalls, was bereits vergebene Domainnamen (andere als die \u201edot.gr\u201c, die von der nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rde verwaltet werden) angeht. Domainnamen-Inhaber sehen sich nun mit der Gefahr des Verlustes ihrer Domainnamen konfrontiert, da sie die Verl\u00e4ngerungsgeb\u00fchren an die ausl\u00e4ndischen Provider nicht \u00fcberweisen k\u00f6nnen. Aber auch Domainnamen-Inhaber im dot.gr-Bereich k\u00f6nnten m\u00f6glicherweise ihre Rechte verlieren, da der Barverkehr noch die bevorzugte Zahlungsweise ist, sodass kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen nicht immer in der Lage sind, elektronische Inlands\u00fcberweisungen zu t\u00e4tigen. <\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Nach dem &#8222;first come &#8211; first serve&#8220; Prinzip, das bei der Verbriefung von Rechten im Internet gilt, k\u00f6nnen Domainnamen, die frei werden, von jedem Dritten erworben werden. Wettbewerber w\u00e4ren in der Lage, diese zu erwerben. Die rechtlichen Instrumente f\u00fcr den R\u00fcckerwerb der Domainnamen sind zwar gegeben, der bis zum R\u00fcckerwerb entstehende Schaden wird aber mit Sicherheit erheblich sein.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Folgen dar\u00fcber hinaus<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Die hier aufgezeichneten Zust\u00e4nde sind erstmalig in der Geschichte des Euro-Raumes. Sie werden mit Sicherheit den elektronischen Geldverkehr und Handel weitergehend beeinflussen und Auswirkungen haben, die heute nicht in jeder Einzelheit vorausgesagt werden k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n<p>\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.cr-online.de\/blog\/wp-admin\/post-new.php#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.verfassungen.eu\/griech\/verf75.htm\" target=\"_blank\">Art. 44 Abs. 1 Satz 1 der griechischen Verfassung<\/a>:<em> \u201eIn Ausnahmef\u00e4llen eines au\u00dferordentlich dringenden und unvorhergesehenen Notstandes kann der Pr\u00e4sident der Republik auf Vorschlag des Ministerrates gesetzgeberische Akte erlassen.&#8220; <\/em> <em>\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kanzlei Tsimikalis Kalonarou geh\u00f6rt zu den Traditionskanzleien Athens und blickt auf eine mehr als 100j\u00e4hrige Vergangenheit zur\u00fcck. Dort arbeitet unser Kollege Stefanos Tsimikalis, ein bekannter griechischer IT-Rechtler. 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