Einladung des Arbeitskreises EDV und Recht Köln e.V.:

Autonomes Fahren: Käfer referiert anhand IT-forensischer Untersuchung zu einem tödlichen Unfall in den USA aus 2018 (Uber-Volvo in Tempe, Arizona)

Hybride Veranstaltung: Autonomes Fahren - in mehreren Leveln zum selbstfahrenden Auto? Kritische Betrachtung des Themas anhand der IT-forensischen Untersuchung eines bedeutenden Unfalls

Inhalte:    

Mobilität ist ungebrochen ein großes Thema unserer Zeit. Neben neuen Antriebs- und Energiekonzepten (etwa Car-Sharing oder Elektrofahrzeuge) ist Autonomes Fahren ein konkret werdendes Versprechen für mehr Freiheit und Komfort! Wer freut sich nicht darauf, Staus bald einfach verschlafen zu können? Und doch, sind wir noch lange nicht auf diesem Reifegrad, immer wieder zeigen uns Unfälle die Grenzen der Technik auf. Abgesehen von moralischen Fragestellungen sind die technische und juristische Welt in diesem Thema noch nicht abschließend ausgestaltet. Ein Unfall vom 19.03.2018 in USA hat erhebliche mediale Aufmerksamkeit gefunden, nicht zuletzt, weil in diesem Fall ein Mensch um's Leben kam.

 

Der Kfz-Forensik Spezialist Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. hat das Original-Video des Unfalls mit Todesfolge des Uber-Volvo in Tempe, Arizona (USA) aus dem Unfallfahrzeug bei der dortigen Polizei angefragt und es im Rahmen seiner Forschungsarbeit Car-Forensics ausgewertet.

 

Er kommt hierbei teilweise zu vollkommen anderen Aussagen als die Meldungen der Polizei und die der Medienberichterstattung. Tatsächlich konnte er belegen, dass die getötete Fußgängerin nicht plötzlich aus einem Schatten herausgetreten ist und der Unfall alles andere als für Mensch oder Maschine unvermeidbar war. Faktisch war die Situation am Unfallort bei weitem nicht so dunkel und unübersichtlich, wie das auffällig dunkle Video Glauben machen soll.

 

Das Video ist mindestens einmal verlustbehaftet kopiert und fahrlässiger Weise oder sogar mit Vorsatz dunkler wiedergeben worden. Das Fahrzeug hat sich innerhalb des zulässigen Geschwindigkeitslimits von 45 mph bewegt und somit nicht wie ebenfalls falsch berichtet einen Geschwindigkeitsverstoß begangen. Allerdings war es zum Zeitpunkt des Aufpralls 45 mph und nicht wie behauptet 40 mph schnell und hat unmittelbar nach dem Unfall selbstständig wieder beschleunigt.

 

Die zur Überwachung des voll automatisiert fahrenden Fahrzeugs an Bord befindliche menschliche Fahrerin hat mindestens sechs Sekunden vor dem Aufprall nicht auf die Fahrbahn geschaut und war offenbar abgelenkt. Sie hätte den Unfall durch ein frühes Eingreifen (Bremsen und/oder Ausweichen) problemlos vermeiden können.

 

Offenbar haben aber auch die Sensorsysteme des Fahrzeugs versagt, da auch für diese die Fußgängerin spätestens 4,5 Sekunden und mindestens 80 Meter vor dem Unfall als Hindernis auf Kollisionskurs erkennbar gewesen sein muss (Anhalteweg max. 54 m).

 

Dieser Vortrag wird aus der interdisziplinären Sicht eines IT-Sachverständigen in das Thema einführen und auch Raum für eine fruchtbare Diskussion in der Gruppe - gleichermaßen vor Ort wie online - schaffen.

 

Referenten:    

Dipl.-Ing. Thomas Käfer, M.Sc. ist mit seinem IT-Systemhaus seit 1990 selbstständig in der IT tätig. Das Tätigkeitsfeld der Firma Käfer umfasst Consulting-Leistungen im Bereich der IT-Sicherheit incl. Penetration-Testing u.a. im Automotive-Umfeld. Thomas Käfer arbeitet seit 2002 als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung (seit 2006 öffentlich bestellt), als IT-Consultant, Fachautor und beschäftigt sich vor allem mit Fragen der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und dem Gebiet der Digitalen Forensik.

 

Datum:    

Mittwoch, 17.11.2021, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Ort:    

Wir freuen uns, Sie wieder im Hotel Pullmann oder online begrüßen zu können.

 

Pullmann Cologne
Helenenstrasse 14, 50667 Köln

 

Entgelt:    

VorOrt-Teilnahme:    45,- € für Mitglieder    70,- € für Nicht-Mitglieder
Online-Teilnahme:    30,- € für Mitglieder    45,- € für Nicht-Mitglieder

 

Anmeldung:    

Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de oder formlos per Fax (+49 (221) 27 14 18 75) erfolgen.



Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter www.edv-und-recht.de.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Kremer, 1. Vorsitzender
Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.

Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.
c/o KREMER RECHTSANWÄLTE
Brückenstr. 21 (Disch-Haus)
50667 Köln

Telefon: +49 (221) 53 47 90 86
Telefax: +49 (221) 27 14 18 75
E-Mail: info@edv-und-recht.de
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.11.2021 15:50

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