BMF-Schreiben

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Mit BMF-Schreiben v. 26.10.2020 hat die Finanzverwaltung das allgemeine Informationsschreiben aktualisiert.

BMF-Schreiben v. 26.10.2020 - IV A 3 -S 0130/19/10017 :008, DOK 2020/1080264

DSGVO

Mit BMF-Schreiben v. 1.5.2018 – IV A 3 – S 0030/16/10004-21 (BStBl. I2018, 607) hat die Finanzverwaltung das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung bekannt gemacht. Dort wird unter Nr. 9 auf weitergehende Informationen verwiesen.

Den dortigen Hinweis auf das BMF – Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren hat das BMF nun dahingehend aktualisiert, das jetzt auf das „-BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 13. Januar 2020 – IV A 3 – S 0130/19/10017:004, BStBl. I 2020, 143 BStBl 2020 I S. 143, und auf die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen -Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) verwiesen wird.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.10.2020 08:06
Quelle: BMF online

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