Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu

Der Bundesrat hat am 20.9.2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende DSGVO zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Damit kann das über 150 Artikel starke "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Das Gesetz greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den sog. bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an. Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 (bisher 10).

 

Ferner wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht: sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail. Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag u.a. bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang auf.

 

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.09.2019 09:17
Quelle: Bundesrat online

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