Forum Privatheit: Auswirkungen der Sanktionen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die in der DSGVO vorgesehene Höhe möglicher Bußgelder hat dazu geführt, dass Unternehmen Datenschutz ernster nehmen als bisher und eigene Kompetenzen - etwa in Form eines Datenschutzbeauftragten - aufgebaut haben. Auch der neueste Forschungsbericht von Forum Privatheit zeigt auf, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Unternehmen schwere Datenschutzverstöße aus der Portokasse bezahlen konnten.

Auf die Frage, ob mögliche Geldbußen oder eher andere Faktoren der Antrieb für die Umsetzung der neuen DSGVO-Vorgaben seien, weisen Unternehmen den Geldbußen zwar eine entscheidende Rolle zu, führen aber auch andere Faktoren an, die für sie eine zentrale Rolle spielen. Demnach sind Imageschäden, die indirekt zu finanziellen Verlusten führen, ähnlich wichtig wie potenzielle Geldbußen. Für die Unternehmen hängt ihr künftiges Handeln stark davon ab, wie konsequent Geldbußen verhängt werden und wie hoch diese real ausfallen - also davon, welche Durchsetzungspraxis sich bei den Aufsichtsbehörden etabliert.

Unternehmen können darauf bauen, dass sich die Aufsichtsbehörden bei der Entscheidung über Sanktionen am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientieren. Statt der Verhängung eines Bußgeldes werden die Aufsichtsbehörden zunächst ihre anderen Abhilfebefugnisse anwenden, die für den Datenschutz direkt wirksam sind. So können sie etwa Verwarnungen aussprechen oder eine andere Gestaltung einer Datenverarbeitung anordnen, diese einschränken oder verbieten. Bei Unternehmen und anderen Organisationen, die sich ernsthaft bemühen, personenbezogene Daten gut zu schützen, werden die Aufsichtsbehörden voraussichtlich bei offenen Fragen weiterhin zunächst auf Hilfestellung setzen und ihnen Beratung und Empfehlungen anbieten.

Das Forum Privatheit kommt zu dem Ergebnis, dass es unerlässlich ist, Aufsichtsbehörden hinreichend mit personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, damit diese effektiv ihrer Aufgabe nachkommen können, bei Datenschutzverstößen "abschreckende" Maßnahmen zu ergreifen und Bußgelder auch vor Gericht durchzusetzen. Insbesondere ist es erforderlich, die Aufsichtsbehörden im Bereich der Rechtsdurchsetzung ausreichend auszustatten. Zusätzlich könnte erwogen werden, verhängte Geldbußen nicht wie bisher in den Haushalt der Bundesländer, sondern unbeschränkt und ohne Bedingungen direkt in den Haushalt der Aufsichtsbehörden fließen zu lassen. Von diesen Einnahmen darf die Grundausstattung der Aufsichtsbehörden aber keinesfalls abhängen.

Hintergrund:
Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

Linkhinweis:

 

Für den Volltext des Forschungsberichtes klicken Sie bitte hier (pdf).
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.04.2019 14:48
Quelle: Forum Privatheit PM vom 12.4.2019

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