EDPB, 9th Plenary Session, 10 April 2019

EDPB: Leitlinien zur Interpretation des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO

Am 10.4.2019 hat der Europäische Datenschutzausschuss „Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO im Kontext von Online-Dienstleistungen“ beschlossen. Diese Leitlinien beschränken die Möglichkeit für Unternehmen, die Verarbeitung von Daten der Nutzer auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ zu stützen.

Inhalte

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

In den neuen Leitlinien wird klargestellt, dass es zur Beurteilung dessen, ob eine Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, nicht allein darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart wurde. Vielmehr ist eine wertende Entscheidung unter Berücksichtigung der in Art. 5 DSGVO niedergelegten Datenschutzgrundsätze wie Sparsamkeit, Fairness und Transparenz notwendig.

Beispielsweise kann eine Datenverarbeitung für Zwecke der personenbezogenen Onlinewerbung danach grundsätzlich nicht auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ gestützt werden.

Erste Reaktion

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, begrüßt die Annahme der Leitlinien ausdrücklich: Die DSGVO stelle zu Recht strenge Voraussetzungen an die Zulässigkeit einer Einwilligung auf. Es könne nicht sein, dass Unternehmen, wie beispielsweise die Anbieter sozialer Netzwerke, dazu übergehen, dies zu umgehen, indem sie Datenverarbeitungen, die eigentlich nichts mit der Erbringung eines Online-Dienstes zu tun haben, in den Vertragstext mit aufnehmen. Die jetzt beschlossenen Leitlinien erschwerten ein solches Vorgehen deutlich und stärkten somit die datenschutzrechtliche Selbstbestimmung der Bürger.

Volltext der Leitlinien

Die Leitlinien können hier im Volltext abgerufen werden:

"Guidelines 2/2019 on the processing of personal data under Article 6(1)(b) GDPR in the context of the provision of online services to data subjects", Adopted on 9 April 2019

Public Consultation

The European Data Protection Board welcomes comments on the "Guidelines 2/2019 on on the processing of personal data under Article 6(1)(b) GDPR in the context of the provision of online services to data subjects".

Such comments should be sent to EDPB@edpb.europa.eu by 24 May 2019 at the latest.

EDPB, "Guidelines 2/2019 on the processing of personal data under Article 6(1)(b) GDPR in the context of the provision of online services to data subjects", 12 April 2019

EDPB News, "Ninth Plenary session:  Guidelines on the processing of personal data in the context of information society services", 10 April 2019

BfDI, "Europäischer Datenschutzausschuss verabschiedet Leitlinien zur Interpretation des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO", PM 15/2019 v. 10.4.2019


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.04.2019 16:01

zurück zur vorherigen Seite