Netzwerkrecht - NetzDG und die Folgen für Netzkommunikation

Am 12./13. April 2018 laden Prof. Dr. Tobias Gostomzyk (TU Dortmund) und Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Humboldt-Universität zu Berlin) herzlich zu ihrer gemeinsamen Tagung "Netzwerkrecht. Die Zukunft des NetzDG - und seinen Folgen für die Netzkommunikation" in den Festsaal der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Ziel der Veranstaltung ist es, zum einen die gegenwärtigen rechtlichen Qualifizierungen und Ordnungsmuster (AGB, Grundrechte) sozialer Netzwerke aufzuarbeiten und zum anderen die Rechtsdurchsetzung bei Hate Speech mit besonderem Blick auf die Meinungsfreiheit zu untersuchen.

Hintergrund

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 1. Januar 2018 anzuwenden. Es soll einen zivilen Diskurs in sozialen Netzwerken gewährleisten.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren war es Gegenstand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Kritik. Vor allem wurde durch die Debatte aber sichtbar, dass grundlegende Fragen einer netzwerkgerechten Regulierung teils noch nicht vollständig durchdrungen, teils nicht vollständig beantwortet sind.

Herausforderung

Letztlich dürfte es nicht ausreichend sein, allein herkömmliche, aus einer analogen Zeit stammende soziale und kulturelle Rechtsanwendungs-Techniken auf das Netz zu übertragen. Vielmehr gilt es nach neuen, netzwerkgerechten Lösungen zu suchen. Die Tagung soll

  • im ersten Teil die gegenwärtige rechtliche Einordnung sozialer Netzwerke aufarbeiten und nach den privaten und öffentlichen Ordnungsmustern fragen, etwa in Form von AGB und Grundrechtspositionen.
      
  • Im zweiten Teil wird die Rechtsdurchsetzung bei Hate Speech als besonders für die Meinungsfreiheit kritisches Element der Netzwerkregulierung in den Blick genommen.

Programm, weitere Infos & Anmeldung: hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.03.2018 16:42

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