BMWi und BMBF, Dezember 2017

Neuer Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce

Am 18.12.2017 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung) bekanntgegeben. Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet.

Digitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung bringt einen Strukturwandel im Einzelhandel mit sich und ein immer größerer Teil der Umsätze wird online erzielt. Um den dadurch entstehenden neuen Anforderungen an Mitarbeiter zu begegnen, hat der Handelsverband Deutschland (HDE) den neuen Ausbildungsberuf entwickelt, in welchem der Schwerpunkt auf einer auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichteten kaufmännischen Qualifikation liegen soll. Ab August 2018 kann in dem Beruf ausgebildet werden.

Tätigkeitsfelder
Die Tätigkeiten eines Kaufmanns/ einer Kauffrau im E-Commerce bestehen unter anderem in:

  • Konzeption und Weiterentwicklung von Waren- und Dienstleistungssortimenten
  • Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Online-Marketings
  • Anbahnung und Abwicklung von Online-Waren- und Dienstleistungsverträgen
  • Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen im E-Commerce.

Linkhinweise:
Den Text der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im E-Commerce finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf sind auf der Website des Handelsverbands Deutschland abrufbar.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2018 09:41
Quelle: BGBl. I 2017 Nr. 78 vom 18.12.2017 und HDE online

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