Bitkom, 5.1.2018

Bitkom-Stellungnahme zum Rats-Entwurf zu den Art. 6-8 und 10 der e-Privacy-Verordnung

Am 5.1.2018 hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (Bitkom) ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem er zum aktuellen Entwurf des Rates zu den Art. 6-8 und 10 der europäischen e-Privacy-Verordnung Stellung nimmt. Der Rat hatte sich im Dokument 2017/0003 (COD) erneut mit diesen Artikeln auseinandergesetzt.

Hintergrund
Die e-Privacy-Verordnung der Europäischen Union hat die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation zum Ziel. Sie soll neben die DSGVO treten, welche einheitliche datenschutzrechtliche Vorschriften für alle Sektoren festlegt. Sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament haben dazu Verordnungsentwürfe vorgelegt. Eine endgültige Fassung des Rates der Europäischen Union liegt noch nicht vor.

Sicht des Bitkom
Laut Bitkom enthält der Entwurf der e-Privacy-Verordnung verschiedene Regelungen, die von der DSGVO abweichen oder nur für bestimmte digitale Dienste gelten sollen. Dadurch würden Asymmetrien geschaffen. So würden beispielsweise nach der DSGVO zulässige Datenverarbeitungen anderen Voraussetzungen unterstellt oder untersagt. Anhand der Art. 6-8 und 10 zeigt der Verband einige Beispiele auf.

Linkhinweise:
Die Meldung des Bitkom zum Positionspapier finden Sie hier.
Zum Positionspapier selbst gelangen Sie hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2018 13:38
Quelle: Bitkom online

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