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Bitcoin und andere Digitalwährungen - Spielzeug für Spekulanten oder Systemveränderung durch Privatisierung der Zahlungssysteme? (Ekkenga, CR 2017, 762)

Gegenwärtig überstürzen sich die Pressemeldungen rund um die Thematik "Digitalwährungen" und "Blockchain". Der Beitrag zeichnet Verbindungslinien zu den Idealvorstellungen einer radikal-libertären Währungspolitik nach. Er knüpft daran Folgebetrachtungen, die die Grenzen des rechtlichen Regulierungsbedarfs im Umgang mit privater Geldschöpfung in den Mittelpunkt rücken und sodann den Blick auf die beschränkten Möglichkeiten einer staatlich regulierten, gemeinwohldienlichen Zentralbankenverfassung richten.

  1. Digitalwährungen als Produkt einer anarchokapitalistischen Parallelwelt?
  2. Libertäre Wesenselemente digitaler Währungen am Beispiel der Bitcoin
  3. Rechtlicher Regelungsbedarf
    1. Ethisch-moralische Angriffsflächen
    2. Ökonomische Angriffsflächen
    3. Systemimmanente Schwächen, insbesondere das Inflationsargument
    4. Verteidigungspositionen, insbesondere der Vergleich mit der staatlichen Stabilitätspolitik
  4. Rechtspolitische Anschlussüberlegungen
  5. Schlussbetrachtungen zur inländischen lex lata
    1. Digitalwährung als Handelsobjekt
    2. Digitalwährungen als Produkt privater Geldschöpfung
  6. Fazit

I. Digitalwährungen als Produkt einer anarchokapitalistischen Parallelwelt?
Sind Bitcoins oder andere privatautonom produzierte Digitalwährungen der jüngste Beweis für die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines radikal libertären, "anarchokapitalistischen" Konsum- und Wirtschaftsgebarens mit womöglich drastischen Auswirkungen auf die globalen Zahlungssysteme der Zukunft? Oder handelt es sich nur um das abseitige Spiel sektiererischer Aktivisten, die entweder Böses wie Geldwäsche  oder Waffenhandel im Sinn haben oder die in ihrer Naivität tatsächlich glauben, durch spekulative Geschäfte gegen den Staat reich werden zu können? Wäre die breitflächige Emanzipation der Zahlungssysteme von staatlichen Einflüssen im Gemeinwohlinteresse eher wünschenswert oder eher schädlich? Und wenn die Angst der herrschenden Klasse vor zuviel Freiheiten an der Basis überhand nehmen sollte: Ist die Entwicklung und Verwendung von Digitalwährungen mit den herkömmlichen Mitteln des Rechtsstaates überhaupt beherrschbar oder müssten hierfür völlig neue Wege beschritten, die Rechtswissenschaften gewissermaßen neu erfunden werden?

Thomas Heymann, dem ich diesen Beitrag zu seinem 65. Geburtstag widme, ist in Anwalts- und Unternehmerkreisen dafür bekannt, stets die terrae incognitae hinter den institutionellen Grenzen der Ökonomie und des Rechts auszuloten und als Architekt komplexer Transaktionen gelegentlich auch zu versuchen, das "Undenkbare denkbar werden zu lassen". Er hat damit nicht nur einmal im wortwörtlichen Sinne "ausgezeichnete" anwaltliche Erfolge erzielt und die Konkurrenz hinter sich gelassen. Möglicherweise hätte er sich dem Thema "Bitcoins" - einer seiner außerberuflichen Passionen entsprechend - vorzugsweise von der philosophischen Seite genähert. Das kann und soll hier nicht geschehen. Andererseits kann es nicht allein darum gehen, den Detailproblemen der geltenden Rechtsordnung im Umgang mit Bitcoins nachzuspüren. Diese Diskussion, die erst zögerlich Fahrt aufnimmt,  mag den Jubilar als proaktiv gestaltenden Juristen vielleicht interessieren. Ihr fehlt aber das gewisse Etwas, jener zu ihm passende Biss kreativer Aufsässigkeit, die Berufskollegen und Mandanten so sehr an ihm schätzen. Vom anarchokapitalistischen Standpunkt liegt es näher, zuvor die Frage nach dem Regulierungsbedarf aufzuwerfen, denn die bestehenden Regelungen, allen voran die des Währungsrechts, könnten sich als überflüssig erweisen, nachdem die libertäre Grundthese besagt, dass alle staatlichen Regulierungen unter dem Generalverdacht der Verzichtbarkeit und der anmaßenden Bevormundung stehen.  David D. Friedman, einer der prominentesten Vertreter dieser Denkrichtung, hat die Ausbreitung des "Bitcoin"-Zahlungssystems gerade wegen dessen Staatsferne befürwortet,  nachdem sein Vater, Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman, Entstehung und praktische Auswirkungen digitaler Währungen bereits im Jahre 1999 in einem Interview der NTU (National Taxpayers Union) bis in die Details präzise vorausgesagt hatte.

II. Libertäre Wesenselemente digitaler Währungen am Beispiel der Bitcoin
In der Tat bedarf es keiner großen Anstrengung, um die assoziativen Impulse jener libertären Positionsbeschreibungen nachzuvollziehen. Bitcoins - und hauptsächlich von ihnen soll stellvertretend für das Phänomen "Digitalwährungen" im Folgenden die Rede sein  - scheinen geradezu paradigmatisch für das anarchokapitalistische Ideal eigenständig und individuell-dezentral erzeugten Eigentums im weitesten Sinne zu stehen.  Ihre Entstehung ist der Lohn für die computergestützte Lösung einer mathematischen Aufgabe, die dazu verhilft, den Transfer einer virtuellen Währungseinheit ...


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2017 09:22
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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