Aktuell im ITRB

Entwurf einer E-Privacy-Verordnung - Nach der DSGVO ist vor der E-Privacy-Reform (Härting, ITRB 2017, 265)

Zeitgleich mit der DSGVO soll nach dem Willen der Europäischen Kommission eine neue E Privacy-Verordnung die bisherige E Privacy-Richtlinie ablösen. Die gesamte elektronische Kommunikation soll umfassend dem Verbotsprinzip unterworfen und die "Cookie Directive" zu einer umfassenden Regulierung der Onlinewerbung fortentwickelt werden. Konflikte mit der DSGVO nimmt der E Privacy-Entwurf in Kauf.

  1. Verordnungsentwurf
  2. Anwendungsbereich
  3. Verbotsprinzip
  4. Erlaubnistatbestände
  5. Löschpflichten
  6. Cookies
  7. Browsereinstellungen
  8. Vorläufiges Fazit

1. Verordnungsentwurf
Am 10.1.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf einer E Privacy-Verordnung (ePVO-E). Die Verordnung soll an die Stelle der E Privacy-Richtlinie (ePR)  treten, die seit 2002 gilt, und zeitgleich mit der DSGVO im Mai 2018 in Kraft treten. Sie hat einen Anwendungsbereich, der sicher erwarten lässt, dass in vielen laufenden DSGVO-Projekten Anpassungsbedarf entstehen wird.

2. Anwendungsbereich
Die ePVO-E soll für alle Arten vom elektronischen Kommunikationsdiensten gelten. Sobald ein Mensch mit einem anderen oder auch eine Maschine mit einer anderen kommuniziert, sollen die strengen Regeln der ePVO-E angewendet werden.

In Erwgrd. 12 heißt es: "Um den vollständigen Schutz der Rechte auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten und ein vertrauenswürdiges und sicheres Internet der Dinge im digitalen Binnenmarkt zu gewährleisten, ist es notwendig klarzustellen, dass diese Verordnung auch für die Übermittlung von Maschine-Maschine-Kommunikation gelten sollte. Dementsprechend sollte der in dieser Verordnung festgelegte Grundsatz der Vertraulichkeit auch für die die Übermittlung von Maschine-Maschine-Kommunikation gelten."

Die ePVO-E ist somit nicht nur einschlägig, wenn ein Mensch mit einem Menschen telefoniert oder per E Mail, Messenger oder Chat kommuniziert. Der gesamte Bereich der Maschine-zu-Maschine-Kommunikation soll ...


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.11.2017 23:16

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