Aktuell im ITRB

Lizenzmetriken und Copyright - ein Widerspruch? - Ausgestaltung, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Lizenzbeschränkungen (Grützmacher, ITRB 2017, 141)

In Auseinandersetzungen über die ordnungsgemäße Lizenzierung von Software wie auch im Lizenzmanagement stellt sich immer wieder die Frage, wie sich Lizenzmetriken auswirken und ob entsprechende Lizenzbeschränkungen überhaupt wirksam sind. Weiter ist gerade in streitigen Konstellation von Interesse, zu wissen, welche Rechtsfolgen und Sanktionen ein Verstoß gegen entsprechende Lizenzbedingungen mit sich bringt und wie der Hersteller sein Partizipationsinteresse absichern kann.

  1. Wirksamkeit/Durchsetzbarkeit von Lizenzbeschränkungen
    1. Grundlagen
    2. Verschiedene Metriken und deren rechtliche Vorqualifikation
    3. Prüfung der Wirksamkeit verschiedener Metriken
      1. Urheberrechtliche Prüfung
      2. AGB-rechtliche Prüfung
      3. Kartellrechtliche Prüfung
    4. Sperren und DRM-Maßnahmen
  2. Rechtliche Folgen
    1. Wirkung von Metriken
    2. Rechtsfolgen und Sanktionen
      1. Besichtigungsansprüche
      2. Unterlassungsansprüche
      3. Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche
      4. Straftatbestände (Compliance)
      5. Wegfall der Lizenz durch außerordentliche Kündigung?
    3. Lizenzmanagement, Organisationsverschulden und persönliche Haftung der Organe
  3. Fazit

I. Wirksamkeit/Durchsetzbarkeit von Lizenzbeschränkungen

1. Grundlagen

Das Urheberrecht ist als Eigentumsrecht (nämlich als Recht am geistigen Eigentum) und daher mit dinglicher Wirkung ausgestaltet. Es wirkt also gegen jedermann, was sich dann auch bei den Rechtsfolgen und Sanktionen zeigt. Denn diese sind deliktischer Natur und auf die Durchsetzung des Eigentumsrechts ausgelegt. Verbotstatbestände in Lizenzbedingungen hingegen haben diese urheberrechtlich-dinglichen Wirkungen nicht zwingend. Sie sind mitunter nur vertraglicher Natur.

Um die Wirksamkeit bzw. Durchsetzbarkeit entsprechender Lizenzbeschränkungen sowohl im Rahmen eines Lizenzmanagements als auch im Rahmen einer Lizenzstreitigkeit zu analysieren, müssen folgende urheberrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen bzw. Anknüpfungspunkte bedacht werden:

  • Die Kontrolle von Lizenzbestimmungen setzt urheberrechtlich zunächst bei der Frage an, ob Beschränkungen mit einer Vervielfältigung i.S.v. § 69c Nr. 1 UrhG oder aber zumindest einer Nutzungsart i.S.v. § 31 UrhG korrelieren bzw. ob gegen den zwingenden Kern des § 69d Abs. 1 UrhG verstoßen wird, wenn die Nutzung im Rahmen einer Lizenz beschränkt wird.
  • Rein vertragliche Verwendungsbeschränkungen unterliegen der AGB-Kontrolle und sind daher nach Maßgabe der §§ 305c ff. BGB, insb. des § 307 BGB, zu überprüfen.
  • Restriktionen in Lizenzverträgen wirken mitunter wettbewerbsbeschränkend und sind daher einer kartellrechtlichen Kontrolle zu unterziehen.

All diese Fragestellungen wiederum sind in Abhängigkeit vom Vertragstypus und insb. der Frage zu beurteilen, ob eine Software auf Dauer oder ...

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2017 11:03

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