Pressemitteilung des BMVI

Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren

Am 20.6.2017 stellte die von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten und vernetzten Fahren ihren Bericht vor. Sie hat darin 20 Thesen entwickelt, die im Hinblick auf ethische Fragen eine Orientierung bei der Programmierung automatisierter Fahrsysteme geben sollen. Wie der Gesetzgeber durch die letzten Änderungen des StVG seine legislative Verantwortung auf Softwarehersteller übertragen hat, zeigt Kütük-Markendorf, CR 6/2017, 349 ff.

Kernpunkte
Insbesondere folgende Aspekte hat die Ethik-Kommission in ihre Thesen aufgenommen:

• Schadensminimierung: Ziel des automatisierten Fahrzeugverkehrs soll die Verringerung von Schäden bis hin zu deren Vermeidung sein. Entsprechende Systeme sollen daher nur zulässig sein, wenn sie gegenüber menschlichen Fahrern höhere Sicherheit gewährleisten können.
• Schutzpriorität: In unvermeidbaren Gefahrensituationen hat der Schutz des menschlichen Lebens oberste Priorität. Die Programmierung automatisierter Fahrzeuge soll darauf angelegt sein, zuerst Sach- oder Tierschäden in Kauf zu nehmen. Des Weiteren dürfen Menschen im Hinblick auf Unfallsituationen nicht nach bestimmten Merkmalen wie Alter oder körperliche Verfassung eingeteilt werden.
• Sog. "Dilemma-Entscheidungen" wie eine Entscheidung Leben gegen Leben sind ex ante nicht ethisch zweifelsfrei programmierbar. Diesbezügliche Erfahrungen beim automatisierten Fahren sollen von unabhängiger Stelle systematisch gesammelt und ausgewertet werden.
• Verantwortlichkeit: Bei der Nutzung automatisierter Verkehrssysteme muss jederzeit klar sein, ob ein Mensch oder die Maschine die Kontrolle über das Fahrzeug ausübt (Haftungsfragen).

Zusammensetzung
Die Ethik-Kommission für automatisiertes und vernetztes Fahren wurde im September 2016 gebildet, ist interdisziplinär ausgerichtet und setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten verschiedener Fachrichtungen wie Theologie, Recht und Technik zusammen. Geleitet wird sie vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio.

Linkhinweise:
Die zugrundeliegende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie hier.

Zum gesamten Bericht der Ethik-Kommission gelangen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2017 10:59
Quelle: BMVI online

zurück zur vorherigen Seite