Arbeitskreis EDV und Recht e.V.

Blockchain und der Handel mit Softwarelizenzen

Am 28.6.2017 lädt der Arbeitskreis EDV und Recht e.V. zu diesem Thema herzlich ein zu Vorträgen und Diskussion von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr im Stadthotel am Römerturm (St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln). In dieser Veranstaltung werden zwei spannende und aktuelle Themen miteinander kombiniert:

Inhalte

  • Hintergrund:
    Seit dem Urteil des EuGH in 2012 und den daraus folgenden nationalen Urteilen ist der Weg grundsätzlich frei für den Handel mit Gebrauchtsoftware. Allerdings ergeben sich regelmäßig praktische Umsetzungsprobleme:
    Häufig fordern die Rechteinhaber die Vorlage der vollständigen Rechtekette in ihrem begründeten Bemühen, das sog. double spending, also die Weiterveräußerungen der gleichen Lizenz an mehrere Folgeerwerber, zu verhindern.
    Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom Juni 2016 darauf hingewiesen, dass der Folgeerwerber einer Softwarelizenz die Übertragung der Rechte lückenlos nachweisen können muss. Bisher übernehmen die Gebrauchtsoftware-Händler eine Bestätigungsrolle, indem sie - meistens per notariellem Testat - bestätigen lassen, dass eine rechtmäßig erworbene Lizenz gehandelt wird. Dies reicht nach dem Urteil des OLG Hamburg nicht mehr aus.
      
  • Teil I: Recht
    Im ersten Teil der Veranstaltung wird Herr Rechtsanwalt Sven Hunzinger einen Überblick über die Praxis bei der Übertragung gebrauchter Software-Lizenzen geben und dabei auf solche praktischen Probleme im Spannungsfeld von Geheimhaltungsbedarf und dem berechtigten Interesse der Rechteinhaber eingehen. Ergänzend zu grundsätzlichen rechtlichen Betrachtungen werden praktische Hinweise für den Käufer von Gebrauchtsoftware gegeben.
    Vertiefend dazu:
    Kubach/Hunzinger, "Wer hat das Recht an der Rechtekette und welche Rechte hat der Käufer von Gebrauchtsoftware?", Teil 2, CR 2016, 213-218
    Kubach/Hunzinger, "Wer hat das Recht an der Rechtekette?", Teil 1, CR 2016, 14-19
      
  • Teil II: Technik
    Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein technischer Lösungsansatz vorgestellt. Zwischenzeitlich etablierte sich die Blockchain-Technologie nicht nur als Basis der virtuellen Währung Bitcoin, sondern als Basis-Technologie eines verteilten, öffentlich einsehbaren und nicht veränderbaren Registers. Die Abrufbarkeit von Transaktionen in einer Blockchain ist vergleichbar mit der Darstellung in einem Grundbuch oder Handelsregister. Die Blockchain-Technologie ermöglicht es bei entsprechender Anwendung, dass der Käufer von Gebrauchtsoftware die Rechtekette darstellen kann, über die er in den Besitz der Lizenzrechte gelangt ist und eindeutig nachweisen kann, dass er der letztgültige Inhaber der Nutzungslizenz ist, diese also nicht im Laufe der Zeit an mehrere Erwerber übertragen wurde.
    Vertiefend dazu:
    Blocher/Hoppen/Hoppen, "Softwarelizenzen auf der Blockchain - Ein rechtssicheres Verfahren für das Management von Softwarelizenzen", CR 2017, 337-348

Die Veranstaltung soll sowohl dem beratenden Juristen als auch dem IT-Entscheider praktische Hinweise für seine Tätigkeit geben. Als Nebeneffekt werden Einblicke in die Funktionsweise von Blockchains gegeben.
 
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises

Referenten

Sven Hunzinger ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und arbeitet bei SBR Schuster & Partner. Sein Schwerpunkt in der anwaltlichen Beratung liegt im Bereich des IT-, Internet- und Datenschutzrechts.

Dr.-Ing. Peter Hoppen ist öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger und Partner bei Streitz Hoppen & Partner in Brühl. Er beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen der Software-Lizenzierung und Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie.

Anmeldung und weitere Infos unter http://www.edv-und-recht.de

(ga)

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.05.2017 13:10

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