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Autoren-Archiv: Dr. Jürgen Hartung

Rechtsanwalt und Partner bei Oppenhoff & Partner mbB für IT-Recht und Datenschutz

Neuregelung § 203 StGB – (k)eine ausreichende Erleichterung für das Cloud Computing?

Nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen bzw. Unternehmen („Geheimnisverpflichtete„) können Cloud Computing bislang entweder nur risikofrei auf Basis von Einwilligungserklärungen oder technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) oder mit von der Rechtsprechung noch nicht anerkannten Methoden wie der „Gehilfenlösung“ nutzen (vgl. Hartung in Hilber (Hrsg.), Handbuch Cloud Computing, Teil 8 Kap. D.). Der im CRonline Blog bereits vorgestellte Referentenentwurf zur […]