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„Lobbyplag“ und die „Datenfänger von Gütersloh“: Flotte Sprüche, keine Ahnung

avatar  Niko Härting

Der Journalist und Blogger Richard Gutjahr ist einer der Köpfe hinter der Plattform lobbyplag.de, die zur Zeit für einigen Wirbel sorgt und es sogar bis in die Tagesschau schaffte („Wenn Lobbytexte zum Gesetz werden“, tagesschau.de v. 22.2.2013).

Es geht um die Brüsseler Entwürfe zum EU-Datenschutz und um den Vorwurf, dass sich EU-Parlamentarier von amerikanischen „Lobbyisten“ willfährig Änderungsvorschläge in den Block diktieren lassen. Gutjahr beschreibt dies in seinem Blog mit markigen Worten:

„Kein Artikel, kein Änderungsantrag eines Ausschussmitglieds, in der sich nicht Spuren, oft sogar die Übernahme ganzer Absätze aus den Lobbypapieren von Amazon, Ebay & Co nachweisen lassen. Dagegen fallen die Passagen, die aus den Blättern der vergleichsweise primitiv augestatteten Datenschützer stammen, kaum ins Gewicht.“

LobbyPlag: Die Copy & Paste-Gesetzgeber aus Brüssel“, gutjahrs blog v. 10.2.2013 unter „Ungleicher Kampf“

Ärgerliches an LobbyPlag

Dass es keinesfalls nur „Amazon, Ebay & Co“ sind, die zu den Brüsseler Vorschlägen Stellung nehmen, ist schon von anderer Seite kritisch angemerkt worden. In der TAZ wurde das Lobbyplag-Projekt als „Hampelei“ bezeichnet („Transparenz und Hampelei“, taz.de v. 15.2.2013). Nicht weniger vernichtend war in der LTO von „populistischen Anti-Lobby-Initiativen“  die Rede („Instrument zur Klüngelanalyse“, Legal Tribune Online v. 17.2.2013).

Und in der Tat: Mit der einseitigen Fokussierung auf „Multi-Milliarden-Dollar-Konzerne“ werden nicht nur einfältig antiamerikanische Klischees aus der untersten Schublade hervorgeholt. Im Zeichen vermeintlicher „Transparenz“ verengt man auch den Blick auf ein Stück Wirklichkeit, wie sie in das eigene Weltbild passt: Die nachweisbaren Erfolge der „Lobbyarbeit“ von Verbraucherschützern, Bürgerrechtlern und anderen NGOs bleiben komplett ausgeblendet. Einen Nachweis für die ebenso flotte wie falsche Behauptung, dass dies „kaum ins Gewicht“ falle, bleiben Gutjahr&Co. natürlich schuldig.

Aber das wirklich Ärgerliche an Journalismus à la Gutjahr ist die „Hampelei“: Reißerische Schlagzeilen und der akribische Abgleich von Textpassagen einzelner „Lobbypapiere“ lassen die inhaltliche Diskussion der Brüsseler Datenschutzpläne völlig in den Hintergrund treten. Der Mühe, die schwergängigen Brüsseler Entwürfe kritisch zu analysieren, unterziehen sich Gutjahr&Co. erst gar nicht. Wer Gutjahrs Blog und Lobbyplag liest erfährt wenig bis gar nichts darüber, was die EU-Kommission konkret plant.

Vermeintlicher Datenschutzskandal

Das Datenschutzrecht ist selbst für erfahrene Juristen eine komplizierte Spezialmaterie. Und dass Gutjahr vom Datenschutzrecht nichts versteht, zeigt er in seinem jüngsten Blog-Beitrag, in dem er einen vermeintlichen Skandal aus dem Bertelsmann-Konzern in reißerischem Ton „aufdeckt“ („LobbyPlag: Die Datenfänger von Gütersloh“, gutjahrs blog v. 24.2.2013). Es geht um eine Gutscheinaktion für „Duden-Schülerhilfen“ an Schulen. Laut dem Bericht werden im Zuge der Aktion Karten verteilt, die die Eltern ausfüllen können mit Adressdaten und Telefonnummer. Am Ende der Karte findet sich eine vorformulierte Erklärung des Einverständnisses der Eltern mit Werbeanrufen. In einem weiteren Hinweis heißt es, dass die Adressdaten (nur) für die postalische Werbung verwendet werden, wenn das Einverständnis mit Anrufen nicht erklärt wird – dies „bis zu Ihrem (jederzeit möglichen) Widerruf“. Also eine (vorformulierte) „Opt-In“-Erklärung für die Telefonwerbung und ein „Opt-Out“ für die postalische Werbung.

„Opt-In“ fürs Telefon und „Opt-Out“ für Werbepost. Die Bertelsmann-Juristen haben ganze Arbeit geleistet und genau die Regeln befolgt, die § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG sowie die BGH-Rechtsprechung zu § 823 BGB vorgeben. So sehr man sich darüber streiten kann, ob es pädagogisch angezeigt ist, derartige Gutscheinaktionen an Schulen zu unterbinden, Bertelsmann hält sich an Recht und Gesetz. Den Rechtsverstoß, den Gutjahr anprangern möchte, gibt es nicht.

Mit dem Datenschutzrecht hat der von Gutjahr skandalisierte Fall zudem wenig bis gar nichts zu tun: Wenn Eltern freigiebig per Formular Adressdaten und Telefonnummern preisgeben, mag man dies für naiv erachten.Um eine datenschutzwidrige Erfassung und Speicherung der Daten handelt es sich indes nicht. Klarer als durch die Ausfüllung des Formulars lässt sich ein Einverständnis mit der Datenerfassung nicht dokumentieren.

Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung

Und natürlich versteht Gutjahr auch den Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Datenschutzrecht falsch. Aus Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO-E („berechtigtes Interesse“, Seite 50 f.) zieht Gutjahr einen abenteuerlichen Schluss:

„Auf deutsch: Gelangt ein Unternehmen an eine Privatadresse, sollen Werbeanrufe, Reklamesendungen und Hausbesuche grundsätzlich erlaubt sein, auch ohne explizite Zustimmung des Betroffenen. Begründung: ein berechtigtes (hier: geschäfltliches) Interesse der Firma.“

LobbyPlag: Die Copy & Paste-Gesetzgeber aus Brüssel“, gutjahrs blog v. 10.2.2013 unter „Einfallstor für Reklameanrufe und Haustürgeschäfte“

Nein, Herr Gutjahr, im Datenschutzrecht geht es um die Erfassung und Verarbeitung von (Adress-)Daten und weder um „Werbeanrufe“ noch um „Reklamesendungen“ oder gar um „Hausbesuche“. Kein Datenschutzrechtler würde ernsthaft das Gegenteil behaupten. Und es liegt der EU-Kommission gewiss mehr als fern, durch die kalte Küche des Datenschutzes europäisches Wettbewerbsrecht auf den Kopf zu stellen.

Transparenz

Transparenz fängt in den Köpfen an. Und von Journalisten, die in einer komplexen Materie „Transparenz“ fordern, darf man mehr Ernsthaftigkeit erwarten.  Und zumindest den Versuch, sich der Mühe des Verständnisses zu unterziehen.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

5 Kommentare

  1. avatar woksoll
    Veröffentlicht 27.2.2013 um 10:37 | Permalink

    Wieso verbreitet der @gutjahr denn, man könne hier nicht kommentieren?

  2. avatar gutjahr
    Veröffentlicht 27.2.2013 um 10:42 | Permalink

    Lieber Prof. Härting,

    Sie reihen so viele Fehler aneinander, dass ich gar nicht weiß, wo ich ansetzen soll.

    Beginnen wir mit Ihrer ersten sachlichen Kritik in Absatz 4.

    Sie schreiben: „Dass es keinesfalls nur ‚Amazon, Ebay & Co’ sind, die zu den Brüsseler Vorschlägen Stellung nehmen, ist schon von anderer Seite kritisch angemerkt worden“. Korrekt, das unmittelbar nachdem wir mit unserer Plattform live gegangen sind.

    Wir haben seitdem LobbyPlag Stück für Stück weiterentwickelt und damit begonnen, die Papiere der Reihe nach auszuwerten. Wir hatten den besagten Kritikern sogar die Möglichkeit gegeben, uns ihre Papiere im Vorfeld unseres Starts zur Verfügung zu stellen – aus dem von Ihnen sogar gleich im ersten Satz zitierten Tagesschau-Interview geht das klar hervor. Leider haben Sie diese Erklärung (oh Pathos!) überlesen.

    „Mit der einseitigen Fokussierung auf ‚Multi-Milliarden-Dollar-Konzerne’“ beginnen Sie in Absatz 5.

    Verflixt! Leider schon wieder eine falsche Tatsachenbehauptung. Wir haben bereits mit unserer zweiten Veröffentlichung vor einer Woche klar gemacht, dass wir eben nicht nur „Amazon & Co“ unter die Lupe nehmen, sondern sehr wohl auch die Papiere der Datenschützer abgleichen. Letztere Tatsache verschweigen Sie aber (vermutlich auch nur zufällig) in Ihrem Blogpost, weil Ihnen auch hier bei der Lektüre vielleicht die Leidenschaft ein Schnippchen schlug.

    Fehler 3: Zitat aus Ihrem Text: “In der TAZ wurde das Lobbyplag-Projekt als “Hampelei” bezeichnet”.

    Gestatten Sie die Frage: Lesen Sie bei Prozess-Akten auch immer nur die Überschriften?

    Das Wort “Hampelei” aus der Schlagzeile bezieht sich im Artikel selbst (das sind die vielen etwas schwerer zu lesenden kleineren Buchstaben darunter) auf die Hampelei der Piraten – nicht etwa – wie Sie vorschnell (vorver-) urteilen auf LobbyPlag (siehe TAZ: „Wie Transparenz in ihrer destruktiven Form aussieht, hampelt dagegen gerade die Piratenpartei vor…“).

    Fehler 4: Sie schreiben der Bericht in der Legal Tribune sei „vernichtend“. Ich zitiere mal aus eben kurz aus diesem „vernichtenden“ Text der LTO:

    „Verdienstvoll ist aber – neben dem erkennbaren Anliegen, ein akzeptables europäisches Datenschutzregime zu erhalten – die interessante Methode, Lobby- und Unternehmensstrukturen in der aktuellen EU-Normsetzungsarbeit in Form einer Netzwerkanalyse abzubilden.“

    Und weiter grillt uns der Verfasser:

    „Gutjahr und Kollegen zeigen aufgrund des ihnen vorliegenden Text- und Datenmaterials, wie die Einfluss nehmenden Akteure in einer Netzwerkstruktur zusammenhängen. Von solchen Analysen sollten auch Juristinnen und Juristen eigentlich gar nicht genug bekommen, denn mit ihnen könnten sie ihre Verhältnisse auch ganz frei von antimodernen Zügen zum Tanzen bringen.“

    Vernichtung! Armageddon!! Apocalypse!!! Ja nee, is klar.

    Fehler 5: Sie unterstellen mir im 7. Absatz, dass ich bei Bertelsmann einen „Rechtsverstoß“ anprangere.

    Lassen Sie mich kurz nochmal nachschauen, an welcher Stelle meines Textes ich das tue… Augenblick. Ich hab’s gleich. Ich tue das ganz präzise genau: nirgendwo. Ich spiel jetzt mal kurz Ihren Steuerprüfer: Belege bitte.

    Damit schnell noch zu Ihrem letzten Angriff: „Und natürlich versteht Gutjahr auch den Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Datenschutzrecht falsch.“

    Ich fürchte, auch hier haben Sie kein Fortune. Die von Ihnen kritisierte Interpretation stammt nicht etwa von mir, sondern von dem Juristen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes VZBV. Die entscheidende Stelle dazu in meinem Blogpost lautet:

    „Dieses Widerspruchsrecht lasse vermuten, SO DER VERBRAUCHERSCHÜTZER, dass Direktmarketing zukünftig auf Basis des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f („berechtigtes Interesse“) möglich sein soll.“

    (Sie werden bemerkt haben, ich habe mir erlaubt, einige Worte in diesem Textabschnitt in Kapitalien, also in Großschrift darzustellen, was nicht etwa bedeutet, dass ich meine Stimme erhebe, sondern was Ihnen lediglich zur Orientierung dienen soll, auf welche Quelle ich mich berufe.)

    Bleibt die Frage: Ist es die Brille? Ist es die hohe Arbeitsbelastung als Star-Anwalt? Oder am Ende gar etwas völlig anderes? Sei’s drum.

    Allein die Tatsache, dass Sie mir einen eigenen Blogpost gewidmet haben, soll mir ein Ansporn sein! Ich werde alles mir in der Macht stehende tun, Sie in Zukunft mit meinen Texten (denen man in diesem Internet ja auch hilflos ausgeliefert ist) nicht mehr zu enttäuschen.

    Im Sinne der Anklage plädiere ich für nicht würdig –

    Ihr Richard Gutjahr

  3. avatar gutjahr
    Veröffentlicht 27.2.2013 um 10:45 | Permalink

    @woksoll Hatte es nicht geschafft. Herr Härting konnte mir auf Nachfrage auch nicht helfen: https://twitter.com/nhaerting/statuses/306557610730086400

  4. avatar woksoll
    Veröffentlicht 27.2.2013 um 12:38 | Permalink

    Polemik hilft auch nicht immer 🙂
    Ich schätze ja sehr die Arbeit des Lobbyplag, zumal es auch die Arbeitsweise des einen oder anderen Parlamentarier offenlegt. Ich fände das sogar gut, wenn man das institutionalisieren könnte. Bei Dissertationen scheinen wir ja auch einen erheblichen Bedarf zu haben.
    Aber ich hatte schon auch wie Herr Härting den Eindruck, dass die journalistische Echauffierung schon einseitig war. Wir haben nun mal ein paar Datenschutzbeauftragte, die ihre antiamerikanische Sozialisierung auf dem Datenschutz-Trip so ausleben, dass ich den Entwurf zur europäischen Datenschutzverordnung auch gerne als Facebook-Spektakel bezeichne.

    Auch von der Zivilgesellschaft war ich irritiert, dass die z.B. bei netzpoltik.org sich gar nicht als Lobby sehen, wenn die massiv versuchen auf die EU-Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Da dürfen wir in Zukunft auf mehr Ausgewogenheit hoffen.

    Zur DSVO: Die Facebook-Spektakel lasen dien Datenschutz bei Polizei und Justiz völlig außen vor. Im Gegenteil. Die EU-Kommission will gegen das Parlament deine Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten einführen. An SWIFT, wo wir terabyteweise personenbezogenen Daten ohne jede Kontrolle ins aussereuropäische Ausland schaufeln, wird nicht gerüttelt. Beim Bundestrojaner, wo offenabar ohne Rechtsgrundlage von Behörden personenbezogene Daten erhoben wurden (uns zur Tarnung auch über USA geleitet wurden), wenden Schaar und Weichert Geheimschutz an, anstatt uns wie der CCC darüber aufzuklären, ob Behörden rechtskonform Daten sammeln und verwenden. Der deutsche Bürger Murat Kurnaz ist jahrelang in einem von den USA betriebenen Gefängnis ohne jede Rechtsstaatlichkeit gehalten worden, weil irgendwelche Geheimdienste Scheisshausparolen als personenbezogene Daten in Umlauf gesetzt haben. Das sind harte Risiken für deutsche Brüger. Dagegen verblassen die Risiken aus den Facebookspektaklen.

    Aber nicht mal bei den vielen fragwürdigen Regelungen der EU-DSVO (keine Gefängnisstrafen für Tätern sondern finanzielles Abschöpfen der Aktionäre (Sippenhaft?), „Recht auf Vergessen“ in sich obskur, aber im Entwurf in Abwährung zur Meinungsfreiheit nicht verstehbar) ist der Datenschutz hinreichend. Die VO will für globale reisende Deutsche und global agierende Unternehmen will man sich weiterhin darauf beschränken, Datenschutz nur im Gebiet der EU zu oragniseren. Es gibt weiterhin keinen Ansatz der EU, endlich das auch global anzugehen. Aber man wundert sich, wenn dann Betroffene aus den USA sich zu Wort melden und macht Verschwörungstheorien (am schönsten ist die von Weichert, dass Obama selbst dahinter steckt und dann sein Mitarbeiter das mit Nazimetaphern und Eroberungshalluzinationen dekliniert).

    Fakt bleibt: wenn deutsche Soldaten Merkels neue Kriege in Mali und der der Türkei führen, fallen sie zwar weiterhin unter den Schutz der Genfer Konventionen, aber Datenschutz bei Facebook sollen sie nach europäischem Ritus in dem Entwurf nicht bekommen. Gleiches gilt für deutsche Urlauber in der Türkei. Die sind datenschutzmäßig bei der EU nicht auf dem Radar. Aber um straffrei in Kunduz Massentötungen von Spritdieben vornehmen zu können, dafür haben wir Regelungen.

    Ich glaube Herr Härting hat recht, dass wir den VO-Entwurf etwas sachlicher diskutieren sollten und weniger Polemik einstreuen sollte. Das hat er ja schon letztes Jahr bei der Anhörung beim BMI gemacht. Ich freue mich jedenfalls auf einen konstruktiven Dialog, der zu mehr Datenschutz führt.

  5. Veröffentlicht 27.2.2013 um 13:01 | Permalink

    Lieber Herr Gutjahr,

    danke für die Gegenrede. Und für den Hinweis, dass Sie den Terxabgleich mittlerweile auch auf EDRI erstreckt haben. Das hatte ich tatsächlich noch nicht gesehen.

    TAZ und LTO können sich geneigte Leser selbst ansehen, ohne dass wir beide hier eine weitere Exegese betreiben brauchen. Ähnliches gilt auch für die Frage, ob Sie in Ihrem „Datenfänger“-Beitrag den Eindruck erwecken, Bertelsmann halte sich nicht an Recht und Gesetz. Da verstehe ich Ihren Beitrag eindeutig anders, als Sie jetzt verstanden werden möchten.

    Herrn Glatzner haben Sie schlicht falsch verstanden. Dies vielleicht, weil Sie die derzeitige (deutsche) Regelung zur „Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung“ (§ 28 Abs. 3 und 4 BDSG) nicht kennen. Hier gelten in Deutschland das „Listenprivileg“ und vielfach ein „Opt-Out“. Herr Glatzner plädiert für ein europäisches „Opt-In“. Dies hat jedoch alles nur mit der Verarbeitung von Adressdaten zu tun. Und wer Daten legitimerweise speichern darf, darf sie deshalb noch keinewswegs für „Hausbesuche“ und Werbeanrufe nutzen, sondern muss sich an geltendes Wettbewerbsrecht halten.

    Ich weiß: Das ist kompliziert und für den Laien schwer verständlich. Aber wenn man sich mit dem Datenschutzrecht schon befasst, bleibt einem eine gewisse Mühsal nicht erspart.

    Herzl. NH

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