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Brüsseler Anhörung – Wie schützt man Twitterdaten vor staatlichem Zugriff?

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Am 9./10. Oktober 2012 treffen sich in Brüssel Datenschutzexperten aus ganz Europa, um mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten das EU-Datenschutzpaket zu diskutieren (Interparliamentary Committee Meeting on „The reform of the EU Data Protection framework – Building trust in a digital and global world“). Der für die Datenschutz-GVO federführende Justizausschuss des Europäischen Parlaments möchte im ersten Quartal 2013 einen ersten Orientierungsbeschluss fassen – der erste Schritt auf dem Verordnungsweg. Die für Anfang Oktober anberaumte Anhörung dürfte von einigem Einfluss auf die Meinungsbildung im Ausschuss sein.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen:

  • Fragen zum Verhältnis zwischen dem geplanten einheitlichen EU-Datenschutzrecht und den Gesetzen der Mitgliedsstaaten,
  • Fragen zu den Grundprinzipien des materiellen Datenschutzrechts (Verbotsprinzip, Einwilligung u.a.),
  • die Auswirkungen der geplanten Regelungsvorschläge auf die Arbeit nationaler Strafverfolgungsbehörden und auf die private Wirtschaft,
  • Fragen der konsistenten Durchsetzung in ganz Europa und
  • Fragen der Auswirkungen der geplanten Vorschriften auf den globalen (insbesondere) transatlantischen Datenverkehr.

Behördliche Begehrlichkeit: Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Anhörung auch einem Thema widmen wird, das in der bisherigen Reformdiskussion (und in dem von der EU-Kommission geschnürten „Paket“) viel zu kurz gekommen ist: Die enormen Datenbestände bei Apple, Twitter & Co. werfen nicht nur die Frage des Schutzes europäischer Bürger gegen amerikanische Wirtschaftsunternehmen auf. Immer häufiger interessieren sich europäische Strafverfolgungsbehörden für diese Datenbestände, so dass auf der Agenda des Ausschusses zurecht die Frage gestellt wird, wie man dem behördlichen Datenhunger Grenzen setzen kann.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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