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GEMA ./. YouTube: GEMA legt Berufung ein, erklärt aber nicht wieso.

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Kaum jemand hat es verstanden: Das Hamburger Urteil in Sachen GEMA ./. YouTube war – entgegen den vollmundigen Behauptungen der GEMA – zum einen unspektakulär und zum anderen für die GEMA kein voller Erfolg. Die GEMA bekam nur in den 7 Fällen Unterlassungsansprüche zugesprochen, in denen man bei YouTube nach Eingang von Hinweisen auf Urherrechtsverstöße wochenlang untätig geblieben war. In 5 weiteren Fällen wurde, in denen YouTube schnell reagiert und Inhalte beseitigt hatte, wurde die Klage abgewiesen.

YouTube wird mit dem Hamburger Urteil leben können, da die Anforderungen, die das Urteil an YouTube stellt, moderat sind. Weniger zufrieden ist die GEMA, die YouTube gerne in vollständiger Verantwortung für Urheberrechtsverstöße sehen würde, um die eigene Position in Verhandlungen über Lizenzgebühren zu verbessern.

Heute gab die GEMA bekannt, dass sie Berufung eingelegt hat. Die Pressemeldung ist kurios: Man feiert das LG-Urteil erneut als „großen Erfolg“ und äußert sich ausweichend und wolkig („mehr Transparenz und Rechtssicherheit“), warum man denn nach einer siegreichen ersten Instanz den „Erfolg“ mit einem Rechtsmittel angreift.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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