10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt vor. Ziel ist ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde zuletzt mit dem 9. Änderungsgesetz vom 1.6.2017 (9. GWB-Novelle) geändert und ist die Grundlage für das System der Kartellrechtsaufsicht. Die Verpflichtung zur Umsetzung europäischen Rechts in Form der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erfordert jedoch eine erneute Novellierung des GWB.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Chancen der Digitalisierung für Wohlstand und Wachstum zu realisieren und das Modell der Sozialen Marktwirtschaft rechtlich, institutionell, regulatorisch und kulturell unter digitalen Bedingungen weiterzuentwickeln. Weiterhin soll das Kartellrecht modernisiert werden, um exzellente regulatorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zu schaffen.

Die 10. Novelle des GWB soll das Wettbewerbsrecht noch effektiver machen. Es ist erforderlich, dass der Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv abgestellt werden kann - insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen. Dazu gehört auch der wettbewerbswidrige Umgang mit Daten, etwa die Verweigerung des Zugangs. Bei der Reform gilt es, die richtige Balance zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits zu finden.

Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 soll insbesondere Vorschläge für eine Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts unterbreiten. Die Bundesregierung strebt die Harmonisierung und Zusammenführung der rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich an.

Ziele der Novelle:

  • Unterstützung des digitalen Wandels über wirtschaftspolitische Rahmensetzungen
  • Verhinderung von Marktmachtmissbrauch, insbesondere von Plattformunternehmen
  • Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts

Umsetzungsschritte:

  • Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels. (in Planung)
  • 10. GWB-Novelle:
    - Studie im Auftrag des BMWi zum Thema "Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen" ist abgeschlossen und auf der Internetseite des BMWi abrufbar. (erledigt)
    - Auswertung der Studie und Prüfung des GWB auf Änderungsbedarf (abgeschlossen); es folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren. (laufend)
  • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0:
    - Mitglieder der "Kommission Wettbewerbsrecht 4.0" sind berufen. (erledigt)
    - Die Kommission erarbeitet konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht. (erledigt)
    - September 2019: Übergabe des Abschlussberichtes durch die Kommission. (erledigt)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.10.2019 17:51
Quelle: Bundesregierung PM vom 9.10.2019

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