Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität

Am 28.6.2019 hat der Bundesrat entschieden, den Entwurf beim Bundestag nicht einzubringen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 28.6.2019 hat der Bundesrat entschieden, den Entwurf beim Bundestag nicht einzubringen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL/中国政法大学)

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Text der Vorversion(en):


Am 14.6.2019 haben die Ausschüsse des Bundesrats sich zum Entwurf geäußert. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen redaktionelle Änderungen, während der Wirtschaftsausschuss empfahl, den Entwurf nicht einzubringen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL/中国政法大学)

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Am 9.4.2019 hat der Freistaat Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität gestellt. Der Entwurf beseitigte die unangemessene Bagatellisierung der Computer- und Datendelikte, indem er die Strafrahmen der §§ 202a ff., 303a f. StGB an die heutige digitale Welt anpasse und dabei insbesondere auch Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit erhöhten Strafdrohungen schaffe, um den differenzierten Unrechtsgehalt der in Betracht kommenden Fallgestaltungen sachgerecht erfassen zu können. Daneben führe er bei den §§ 202a, 202b und 202d StGB auch eine Versuchsstrafbarkeit ein, um den Rechtsgutsschutz rechtzeitig beginnen zu lassen.

Ferner verbessere der Entwurf die Möglichkeiten der Täterermittlung und Sachverhaltsaufklärung, indem er unter Wahrung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Straftatkataloge der §§ 100a Absatz 2, 100b Absatz 2 und 100g Absatz 2 StPO um bestimmte, qualifizierte Begehungsweisen der Cybercrime-Delikte ergänze und damit den Anwendungsbereich der Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung an die Bedürfnisse einer effektiven Strafverfolgung anpasse.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL/中国政法大学)



2019_06_Beschluss BRat_BR-Drs. 168/19 (Beschluss)_28.6.

2019_06_Empfehlungen der Ausschüsse_BR-Drs. 168/1/19_14.6.

2019_04_Gesetzesantrag Bayern_BR-Drs. 168/19_9.4.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.09.2019 22:54

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