DGRI, FA Softwareschutz

GitHub und Open Source Software

Am 24.6.2019 lädt der Fachausschuss Softwareschutz der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) herzlich zu Vorträgen und Diskussion über aktuelle urheberrechtliche Fragen der Open Source Software und insbesondere des Nachweises der Aktivlegitimation von 14:00 bis 17:00 Uhr in das Münchener Büro von CMS Hasche Sigle (Nymphenburger Str. 12, 80335 München) ein.

Inhalte
Nach einer ersten Abmahnwelle im Bereich der Open Source-Software mit Blick auf die GPL vor gut 10 Jahren, bei der es darum ging, Anbietern von Soft- und Hardwareprodukten, die die GPL nicht ausreichend umgesetzt haben, zur GPL-Compliance zu bringen, wird seit einiger Zeit auch gerichtlich darüber gestritten, inwieweit sich sämtliche an dem Linux-Projekt beteiligten Entwickler der Aktivlegitimation, wie sie auch bei der Durchsetzung Copyleft-Lizenzen erforderlich ist, berühmen dürfen.

Referent RA Dr. Marcus von Welser hat im vergangenen Jahr in einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren einen Hardwarehersteller vor dem OLG Köln gegen einen prominenten Linux-Entwickler vertreten. Er wird Einblick in den Streitstand und aktuelle Rechtsfragen im Bereich der Open Source Software geben. Zumal dieses Thema von ganz grundsätzlicher Bedeutung für die Softwareentwicklung und Durchsetzung von Urheberrechten in diesem Bereich ist, wird er sich auch mit der Aktivlegitimation befassen. So ist in der bisherigen Rechtsprechung die Abgrenzung von Miturhebern im Sinne von § 8 UrhG sowie Bearbeitungsurhebern im Sinne von §§ 3, 7 ff. UrhG bzw. Urhebern verbundener Werke im Sinne von § 9 UrhG unbeleuchtet geblieben. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig, gleichzeitig für die Prozessführung besonders relevant. Daneben wird der Frage nachgegangen, welche weiteren Argumente für eine erfolgreiche Verteidigung gegen ggf. missbräuchliche Abmahnungen in Betracht kommen.

Referent Alex Hoppen, RWTH Aachen, wird mit Blick auf die Prozessführung zeigen, wie mit Hilfe moderner Versionskontrollsysteme die Urheberschaft einzelner Programmzeilen nachvollzogen werden kann. Insbesondere wird er darauf eingehen, in welchem Maße diese Informationen fälschungssicher sind und somit handfeste Beweismittel darstellen.

Organisatorisches
Die Teilnahme an der Sitzung ist kostenfrei. Gäste sind willkommen, im Falle von Kapazitätsengpässen haben DGRI-Mitglieder Vorrang.

Auf Wunsch werden DGRI-Mitgliedern Fortbildungsbescheinigungen nach § 15 FAO über maximal 3 Zeitstunden ausgestellt. Das Formular ist der Einladung zur Sitzung beigelegt und abrufbar unter: http://www.dgri.de/. Es ist ausgedruckt zur Sitzung mitzubringen und – nach Vervollständigung der Angaben – vor Beginn der Sitzung den Leitern des Fachausschusses zu übergeben.

Anmeldung bitte per E-Mail an sabine.hoppe-dittberner@cms-hs.com oder per Telefax +49 40 37630 40563.

Dr. Jörg Schneider-Brodtmann/ Dr. Malte Grützmacher

Leitung FA Softwareschutz

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.06.2019 14:01

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