Lundberg, CR 5/2019, R52

Neue Daten-Nutzungsbedingungen von Facebook

Bis spätestens Ende Juni 2019 wird Facebook seine Nutzungsbedingungen durch die Aufnahme neuer Passagen und sprachlicher Klarstellungen anpassen, um Durchsetzungsmaßnahmen seitens der EU zu vermeiden. Nach Aufforderung durch die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Facebook seine Nutzungsbedingungen geändert und offengelegt, wie Nutzerdaten durch das Unternehmen verwendet werden (Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 9.4.2019 – IP/19/2048).

Hintergrund

Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass Facebook Nutzerdaten an Cambridge Analytica weitergegeben hatte, forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, eindeutig darüber zu informieren, wie das soziale Netzwerk sich finanziert und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten stammen. Ferner verlangten sie von dem sozialen Netzwerk, dass auch die übrigen Nutzungsbedingungen ihrer Dienste mit dem EU-Verbraucherrecht konform sind.

Hintergrund der Forderungen seitens der Europäischen Kommission und der nationalen Datenschutzbehörden ist eine EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung (EG) Nr. 2006/2004). Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz unter der Koordinierung der französischen Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) nahm, neben der Bewertung der Nutzungsbedingungen von Facebook, auch andere soziale Netzwerkdienste wie Twitter und Google+ ins Visier und forderte diese auf, ihre jeweiligen Vertragsbedingungen zu verbessern.

Änderungen im Überblick

  • Geschäftsmodell:  Facebook erklärt nun ausdrücklich, dass sein Geschäftsmodell auf dem Verkauf gezielter Werbeleistungen an Händler beruht, die anhand von Daten aus Nutzerprofilen erstellt werden.
  • Haftung:  Zudem erkennt das Unternehmen nunmehr seine Verantwortung im Falle eines fahrlässigen Verstoßes an. Damit kann sich Facebook einer möglichen Haftung auch dann nicht entziehen, wenn z.B. Nutzerdaten von Dritten missbraucht werden.
  • Einseitige Änderungen:  Eine weitere Umgestaltung betrifft die Befugnis über die Änderung der Nutzungsbedingungen. So kann Facebook die Nutzungsbedingungen künftig nur dann einseitig ändern, wenn diese angebracht und auch den Interessen des Nutzers Rechnung tragen.
  • Speicherung gelöschter Inhalte:  Ferner betreffen die Änderungen Vorschriften über die vorübergehende Speicherung von Inhalten, die von den Nutzern gelöscht wurden. Solche Inhalte können beispielsweise nur gespeichert werden, um einem Durchsetzungsersuchen einer Behörde nachzukommen. Dabei wird auch die diesbezügliche Speicherung auf maximal 90 Tage beschränkt. Zudem hat Facebook durch Änderung der Sprache klargestellt, dass Nutzer auch dann Rechtsmittel einlegen können, wenn deren Inhalte bereits vom sozialen Netzwerk entfernt wurden.

Reaktion und Ausblick

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, verbucht die geänderten Nutzungsbedingungen als Erfolg und betont, dass sich das Unternehmen endlich für mehr Transparenz und eine klare Sprache einsetze. Mit einer verklausulierten juristischen Fachsprache lasse sich das Vertrauen der Nutzer nach dem Skandal um Cambridge Analytica schließlich nicht wiederherstellen.

Ob Facebook mit diesen Änderungen verloren gegangenes Vertrauen seiner Nutzer zurückgewinnen kann, bleibt abzuwarten. Drohende Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht sowie tendenziell rückläufige Nutzerzahlen zwingen das Unternehmen jedenfalls zum Umdenken.

Jan Lundberg, Berlin

 

Quellen:

EU-Kommission, "Auf Aufforderung der Europäischen Kommission und der Verbraucherschutzbehörden ändert Facebook seine Nutzungsbedingungen und stellt klar, wie Verbraucherdaten genutzt werden", IP-19-2048, PM v. 9.4.2019

EU-Commission, "Consumer Protection Cooperation Action on Facebook’s Terms of Service", Factsheet, April 2019


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.05.2019 14:56

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