EU-Parlament stimmt Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes zu

Das EU-Parlament in Straßburg hat am 26.3.2019 den Reformvorschlag für ein aktualisiertes europäisches Urheberrecht angenommen. Die Abgeordneten haben mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen mehrheitlich für die Richtlinie gestimmt. Die Reform war bis zuletzt heftig umstritten.

Grabenkampf
Die Gräben zwischen den Befürwortern und den Kritikern der Reform sind tief. Zehntausende waren gegen die Reformpläne und insbesondere wegen der drohenden Upload-Filter auf die Straße gegangen. Sie befürchten eine Zensur im Internet. Künstler und Verlage hingegen sehen ihre Interessen durch Internetplattformen wie Google und Youtube bedroht und befürworten die Urheberrechtsreform.

Ziel der Richtlinie
So soll die Richtlinie sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Direkt betroffen sind oben genannten Internet-Plattformen YouTube, Facebook und Google News. Ziel der Richtlinie ist es, die Stellung der Rechteinhaber zu verbessern, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren (Kreative) sowie von Nachrichtenverlagen, so dass diese eine bessere Vergütung für die Verwendung ihrer Werke auf Internet-Plattformen durchsetzen können.

Haftung der Plattformen
Die Plattformen werden direkt für Inhalte, die auf ihre Website hochgeladen werden, haftbar sein, und den Verlegern wird automatisch das Recht eingeräumt, im Namen ihrer Journalisten über die Vergütung für Artikel zu verhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden. Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern. Die Vereinbarung enthält jedoch auch Bestimmungen, um Missbrauch durch Nachrichtenaggregatoren zu vermeiden. Artikel können in sehr kurzer Form also auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden.

Memes und GIFs ausdrücklich ausgenommen
Erlaubt ist weiterhin das Hochladen geschützter Werke zum Zwecke des Zitierens, der Kritik, der Überprüfung, der Karikatur oder der Parodie. Memes und GIFs sollten daher weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und teilbar sein. Zudem sind viele Online-Plattformen nicht betroffen. Denn nicht unter die neuen Regeln fällt das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub. Start-up-Plattformen werden weniger Auflagen unterliegen als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlamentes finden Sie den Volltext der Pressemitteilung oder klicken Sie einfach hier.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.03.2019 15:52
Quelle: EU-Parlament PM v. 26.3.2019

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