European Parliament, Ref.: 20180906IPR12103, 12 September 2018

EU-Parlament: Verhandlungsposition zur Reform des Urheberrechts beschlossen

Am 12.9.2018 hat das Europäische Parlament im Plenum mit 438 zu 226 Stimmen (39 Enthaltungen) seine Verhandlungsposition für den Trilog zur Reform des Urheberrechts verabschiedet. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte am 4.7.2018 schon einen ersten Vorschlag für eine Verhandlungsposition dem Plenum vorgelegt, diesen aber nach mehrheitlicher Ablehnung überarbeiten müssen. Die überarbeitete Position verfolgt vor allem vier Ziele:

  1. Tech-Riesen müssen für benutzte Werke von Künstlern und von Journalisten zahlen.
  2. Kleine und Mikro-Plattformen werden von der geplanten Urheberrechts-Richtlinie nicht erfasst.
  3. Hyperlinks zu Online-Beiträgen dürfen frei von urheberrechtlichen Beschränkungen (mit)geteilt werden, auch zusammen mit individuellen Beschreibungen der Inhalte.
  4. Journalisten müssen an jeder urheberrechtlichen Vergütungsausschüttung beteiligt werden, die ihr Verlag erhält.

Die wesentlichen Ziele seiner verabschiedeten Verhandlungsposition hat das EU-Parlament in einer Pressemeldung erklärt:

"Parliament adopts its position on digital copyright rules", 12 September 2018

Der vollständige Verlauf des bisherigen EU-Gesetzgebungsverfahrens für eine neue Urheberrechts-Richtlinie ist im CRonline Gesetzgebungsreport aufgezeigt.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.09.2018 14:33

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