Europäisches Parlament, 20170629IPR78658, PM v. 6.7.2017

EU-Parlament setzt Sonderausschuss zur Terrorismusbekämpfung ein

Am 6.7.2017 hat das Europäische Parlament die Einsetzung eines Sonderausschusses, der sich mit Fragen rund um die terroristische Bedrohung in Europa beschäftigen wird, beschlossen. Dies stellt neben der im März 2017 angenommenen EU-Anti-Terror-Richtlinie eine weitere Maßnahme im Kampf gegen Terror dar. Weitere Informationen zur Anti-Terror-Richtlinie finden Sie im CRonline- Gesetzgebungsreport.

Aufgabenbereiche
Aufgabe des Sonderausschusses wird es sein, die Situation der terroristischen Bedrohung in Europa und den Umgang der Mitgliedstaaten damit zu analysieren und mögliche Unzulänglichkeiten herauszufiltern. Untersucht werden soll unter anderem:

• Organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche
• Auswirkungen der Anti-Terror-Vorschriften der EU auf die Grundrechte
• Mitgliedstaatlicher Austausch von nachrichtendienstlichen, gerichtlichen und strafverfolgungsbehördlichen Informationen und mögliche Defizite
• Radikalisierungsprozesse und Gegenmaßnahmen der Mitgliedstaaten

Arbeitsweise
Der aus 30 Mitgliedern zusammengesetzte Sonderausschuss besteht zunächst für ein Jahr. In diesem Zeitraum soll er einen Halbzeit- sowie einen Abschlussbericht vorlegen. Zur Erkenntnisgewinnung wird er beispielsweise Anhörungen mit Organen der EU und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Polizeibehörden oder Geheimdiensten abhalten.

Linkhinweis:
Zur zugrundliegenden Pressemitteilung des Europäischen Parlaments gelangen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.07.2017 09:53
Quelle: PM des Europäischen Parlaments vom 6.7.2017

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