Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge

Am 19.10.2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 19.10.2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags empfohlen, den Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Katharina Dröge, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Text der Vorversion(en):


Am 27.5.2016 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag gestellt, eine Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge einführen. Begründet wurde dies damit, dass viele Internetanbieter ihre Werbeversprechungen
im Hinblick auf die verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhielten und oft sogar weit dahinter zurückblieben. Es solle sichergestellt werden, dass stets mindestens 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen
Bandbreite den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch tatsächlich zur Verfügung stünden.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2016_10_Beschlussempfehlung und Bereich des Ausschusses für Wirtschaft und Energie_Drs. 18/10062_19.10.

2016_05_Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Einführung von Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge_Drs. 18/8573_27.5.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:15

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