Die Button-Lösung für Datenfreigabe und die Muster-Datenschutz-Erklärung

Am 21.10.2016 hat der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats die Einführung der Button-Lösung bei Datenfreigabe und das Zuverfügungstellen einer Muster-Datenschutz-Erklärung empfohlen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 21.10.2016 haben die Ausschüsse des Bundesrats ihre Empfehlungen zu dessen Entschließung zur Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben, zurückgehend auf einen Antrag des Landes Hessen.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt darin, der Bundesrat möge die Bundesregierung bitten, zu prüfen, ob Anbieter verpflichtet werden können, Datenschutzhinweise außerhalb der AGB gesondert, in übersichtlicher Weise vorzuhalten (zum Beispiel als eigenständigen Link auf der Website des Anbieters). Weiterhin, dass der Gesetzgeber eine Musterdatenschutzerklärung durch den - wie für die Widerrufsbelehrung geschehen -, angepasst an die durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hervorgerufenen Änderungen zur Verfügung stellt. Und schließt möge der Bundesrat die Prüfung der Button-Lösung m Hinblick auf die Freigabe von Daten im Verbraucherbereich anregen.

Die Button-Lösung solle vor allem bei solchen Verträgen in Betracht kommen, bei denen "mit Daten bezahlt wird". Dadurch solle den Verbrauchern vor Klicken des Buttons (der zum Eingang des Vertragsverhältnisses führt) noch einmal vor Augen geführt werden, welche Daten sie zu welchen Zwecken mit dem Klick freigeben.

Der federführende Rechtsausschuss empfahl dem Bundesrat dagegen, diese Entschließung nicht zu fassen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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2016_10_Empfehlungen der BRat-Ausschüsse_Drs. 577/1/16_21.10.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:46

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