Die Portabilitätsverordnung für grenzüberschreitende Online-Inhaltedienste

Am 8.6.2017 hat der EU-Rat die neuen Vorschriften verabschiedet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 8.6.2017 hat der Rat der Europäischen Union die neuen Vorschriften zugunsten von Verbrauchern für die Nutzung grenzüberschreitender Online-Inhaltedienste verabschiedet. Seiner Meldung zufolge bestehen Hindernisse durch die Gebietslizenzen, denen die Übertragungsrechte für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie die Rechte für Sportveranstaltungen unterliegen; hier können Anbieter sich dazu entschließen, lediglich bestimmte Märkte zu bedienen. Sofern aber Nutzer in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig Zugang erworben oder abonniert haben, sollen sie in Zukunft während Auslandsaufenthalten (Urlaub, Dienstreise, zeitbegrenztes Studium) gleichberechtigten Zugang darauf erhalten. Anbieter dürfen unter Wahrung der EU-Datenschutzvorschriften den Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten überprüfen, um Missbrauch aufzudecken, und bei fehlendem Nachweis den Zugang zu sperren. Nicht mehr als zwei der folgenden Kriterien dürfen dann zur Überprüfung herangezogen werden: ein Personalausweis, ein Bankkonto oder eine Kreditkarte; der Aufstellungsort des Geräts, das für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird; die Zahlung einer Lizenzgebühr durch den Abonnenten für andere Dienste; eine offizielle Rechnungs- oder Postanschrift usw.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Text der Vorversion(en):


Am 7.2.2017 hat der europäische Trilog eine Einigung über die neuen Vorschriften erzielt. Jeweils eine Pressemitteilung gaben die EU-Kommission, der Rat sowie das Parlament heraus. Die neuen Vorschriften zur Nutzung von abonnierten Online-Diensten auf Reisen gelten ab Anfang 2018.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 15.8.2016 hat der Bundesrat eine Unterrichtung durch die Europäische Kommission erhalten, die deren Stellungnahme zur Portabilitäts-VO enthält.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 26.5.2016 hat der Rat der EU seine allgemeine Ausrichtung zum VO-Entwurf veröffentlicht. CR online berichtete. Der Entwurf geht zurück auf die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt vom 9.12.2015.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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11.4.2016 haben die Ausschüsse des Bundesrats einen Entwurf für eine Stellungnahme zum Entwurf für die "Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt" veröffentlicht, wie bereits hier berichtet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2016_08_Unterrichtung des BRat durch die EU-Kommission_Drs. 167/16 (Beschluss)_15.8.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 20:54

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