Heft 10 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 10 vom 1.10.2016, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, EuGH: Zulässigkeit vorinstallierter Software, ITRB 2016, 217
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG München I: Haftung des Sharehosters für Urheberrechtsverletzung, ITRB 2016, 217
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Hamburg: Keine Nutzung von Google Analytics ohne Hinweis, ITRB 2016, 217-218
  • Minnerup, Silke, Registrierung und Beschwerderatgeber zum Privacy Shield, ITRB 2016, 218
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, Unrechtmäßige BND-Datenabgriffe an Netzknoten, ITRB 2016, 218-219

Rechtsprechung

  • EuGH v. 15.9.2016 - Rs. C-484/14 / Rössel, Markus, Passwortschutz für gewerbliche Hotspots, ITRB 2016, 219-221
  • BVerfG v. 29.6.2016 - 1 BvR 3487/14 / Schmid, Alexander, Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Äußerung in Bewertungsportal, ITRB 2016, 221
  • BGH v. 3.3.2016 - I ZR 110/15 / Kunczik, Niclas, Haftung für falsche Preisangabe eines Verkaufsportals, ITRB 2016, 221-222
  • OVG Hamburg v. 29.6.2016 - 5 Bs 40/16 / Rössel, Markus, Keine Anordnung der pseudonymen Nutzung von Facebook, ITRB 2016, 222-224
  • OLG Celle v. 16.6.2016 - 13 U 26/16 / Engels, Thomas, Rücknahme von Altöl im Internethandel, ITRB 2016, 224
  • OLG Köln v. 11.3.2016 - 6 U 121/15 / Kartheuser, Ingemar, Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen einer Datenschutzerklärung nach § 13 TMG, ITRB 2016, 224-225
  • LAG Schleswig-Holstein v. 8.10.2015 - 5 TaBV 23/15 / Aghamiri, Bahram, Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung einer Gruppenmailbox, ITRB 2016, 225-226
  • LG Karlsruhe v. 25.5.2016 - 18 O 7/16 / Engels, Thomas, Widerrufsrecht für virtuelles Spielgeld, ITRB 2016, 226-227
  • LG Ulm v. 13.1.2015 - 2 O 8/15 / Engels, Thomas, Keine Ablehnung von Bestellungen aufgrund virtuellen Hausrechts im Onlineshop, ITRB 2016, 227-228

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Karsten, Timo / Winstel, Viktoria, Die Zukunft des IT-Sourcings, ITRB 2016, 228-232
    Zum 1.1.2017 sollen gesetzliche Änderungen in Kraft treten, durch die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträge bekämpft werden sollen. Der am 1.6.2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (https://www.bmas.de) durchläuft derzeit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Der Einsatz von Drittpersonal in der IT-Branche muss rechtzeitig den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Beitrag schildert die wichtigsten Änderungen für den IT-Sektor und erläutert anschließend die für die künftige Vertragsgestaltung sowie -durchführung wesentlichen Grundsätze.Ein am 1.6.2016 beschlossener Kabinettsentwurf zur Änderung des AÜG zielt auf die Bekämpfung verdeckter Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträge. Der Einsatz von Drittpersonal in der IT-Branche muss rechtzeitig den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Beitrag schildert die wichtigsten Änderungen für den IT-Sektor und erläutert die für die künftige Vertragsgestaltung sowie -durchführung wesentlichen Grundsätze.
  • Söbbing, Thomas, Datentransfers nach dem Brexit, ITRB 2016, 232-235
    Bei dem EU-Mitgliedschaftsreferendum v. 23.6.2016 stimmte eine knappe Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union. Der sog. Brexit wird auch Auswirkungen auf die ITK-Industrie haben, weil sich viele Datacenter im UK befinden und bisher der Transfer von personenbezogenen Daten ins UK datenschutzrechtlich wenig problematisch gewesen ist. Nach dem Brexit wird sich die Rechtsgrundlage für Datentransfers ins UK erheblich verändern. Fraglich ist, auf welcher Basis nach dem Austritt eine Übermittlung von personenbezogenen Daten ins UK möglich sein wird.Bei dem EU-Mitgliedschaftsreferendum v. 23.6.2016 stimmte eine knappe Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Der sog. Brexit wird auch Auswirkungen auf die ITK-Industrie haben. Nach dem Brexit wird sich die Rechtsgrundlage für Datentransfers ins UK erheblich verändern.

 

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Witzel, Michaela, Vertragsbeziehungen bei der Beschaffung von Open Source Software, ITRB 2016, 235-239
    Bei der Beschaffung von Open Source Software (OSS) besteht zum einen die Option, sich die gewünschten Komponenten direkt bei der jeweiligen Community herunterzuladen, zum anderen bieten Distributoren OSS – auch verbunden mit zusätzlichen Dienstleistungen – zum kostenfreien Erwerb an. Etabliert haben sich auch die sog. Subscription Agreements. Beim Erwerb über einen Distributor stellt sich die Frage, ob zwischen dem Erwerber und den Rechteinhabern eine (zusätzliche) Vertragsbeziehung entsteht. Entscheidet sich der Erwerber ausdrücklich für die Beschaffung über einen Distributor, wäre es wünschenswert und transparenter für den Erwerber, dass sich die vertraglichen Ansprüche auch auf dieses Verhältnis beschränken. Die aktuelle Literatur spricht aber eher dafür, dass es zusätzlich zum Abschluss eines direkten Lizenzvertrags mit dem jeweiligen Rechteinhaber kommt.Bei der Beschaffung von Open Source Software besteht zum einen die Option, sich die gewünschten Komponenten direkt bei der jeweiligen Community herunterzuladen, zum anderen bieten Distributoren die Software zum kostenfreien Erwerb an. Etabliert haben sich auch Subscription Agreements. Beim Erwerb über einen Distributor stellt sich die Frage, ob zwischen dem Erwerber und den Rechteinhabern eine (zusätzliche) Vertragsbeziehung entsteht.

Literaturempfehlungen

  • Höltge, Julia, Digitales Hausverbot für Pokémons?, ITRB 2016, 239-240

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.10.2016 09:34