Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte

Am 25.7.2016 ist die Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte im ElektroG in Kraft getreten.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 25.7.2016 ist das überarbeitete Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Es statuiert nun eine Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte. Die Pflicht gilt für den stationiären und den Online-Handel. Die neue Vorschrift soll Abfälle reduzieren und Rohstoffe und Energie sparen. Verpflichtet sind alle Händler, die die auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen, beim Online-Handel wird die die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Kostenlos zurückgenommen werden müssen alle kleinen Geräte (an keiner Seite länger als 25 cm), große Geräte dagegen nur bei Neukauf.

Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln für den Export alter Geräte ein.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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2016_07_Elektrogerätegesetz_25.7.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:49

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