Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.

Release-Fähigkeit von Software

Am 8.6.2016 lädt der Arbeitskreis EDV und Recht e.V. herzlich zu Vortrag und Diskussion über Release-Fähigkeit von Software ins Stadthotel am Römerturm (St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln) ein. Was mit der harmlosen Frage nach der neuen Version einer Software beginnt, kann schnell zur Kosten- und Technologiefalle für den Anwender werden. Endgeräte und Technologien durchleben zunehmend kürzere Entwicklungszyklen. Hieran ist die verwendete Software anzupassen, gleich ob es sich um Betriebssysteme, Datenbanken, Services aus der Cloud oder Apps für Smart Devices handelt.

Inhalte

Ist das neue Release einer Software zum vorherigen nicht kompatibel, scheitert ggf. nur dessen Inbetriebnahme und der Anwender bleibt bei der bisherigen Version stehen. Sollen durch das Release jedoch kritische Lücken geschlossen, erhebliche Mängel beseitigt oder für den Anwender relevante Features ergänzt werden, hat die fehlende Release-Fähigkeit unmittelbare Nachteile für den Anwender. Dieser ist so gezwungen, mit erheblichem Aufwand die Systemumgebung auf die Anforderungen für das neue Release zu heben oder ein Migrationsprojekt mit unbekanntem Ausgang zu starten.

In der Veranstaltung soll deshalb folgenden Fragen technisch nachgegangen werden: 

  • Was versteht die IT unter Release-Fähigkeit und Release-Festigkeit?
  • Was ist der Unterschied aus Sicht des Kunden zwischen einem parametrisierbaren Entwicklungszweig für alle Kunden oder einer kundenindividuellen Entwicklung?
  • Welche Probleme ergeben sich durch Modularisierung und Schnittstellen, wenn Branchenlösungen oder Individualsoftware auf Standardprodukte aufsetzen?
  • Wie hält man Software in der Entwicklung zukunftsfähig, welche typischen Fehler gilt es zu vermeiden?

Hieran knüpfen die rechtlichen Ausführungen an:

  • Hat man als Anwender einen Anspruch auf releasefähige Software?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Kauf, Miete oder individuell erstellter Software?
  • Kann der Anwender den Quellcode beanspruchen, um selbst die Releasefähigkeit der Software herzustellen? Wenn ja, was muss wann wie bereitgestellt werden?
  • Wer trägt die Implementierungskosten für einen neuen Release? Was ist mit Migrationsaufwand trotz versprochener Release-Fähigkeit?
  • Was ist, wenn marktbeherrschende Unternehmen statt eines neuen Release eine neue Software auf den Markt bringen und mich zum Umstieg zwingen?

Ziele

Die Veranstaltung richtet sich an IT-Verantwortliche in Unternehmen, IT-Revision und Geschäftsleitungen sowie den beratenden Juristen und soll praktische Hinweise für die Entwicklung und Einführung von Software sowie die Gestaltung der zugehörigen Verträge geben. Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden. Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten

  • Dipl. Ing. Lebensmitteltechnologie (FH) Claus Sonneck ist Senior Sales Consultant bei der MODUS Consult AG (http://www.modusconsult.de/) in Gütersloh mit 15 Jahren ERP-Erfahrung vom Support über Projektleitung bis zum Vertriebsprozess. Die MODUS Consult, mit rund 20 Jahren Erfahrung, unterstützt als stärkster ERP-Partner von Microsoft in Deutschland mit individuell entwickelten ERP-Lösungen, gleich ob der Kunde ein komplettes ERP-System einführt, Unternehmenskennzahlen überprüft oder eine einheitliche Dokumentenverwaltung wünscht.
  • Dr. Mathias Schneider ist Rechtsanwalt bei der Düsseldorfer Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner und dort im Bereich des IT-Rechts und des Datenschutzes tätig. Er berät Unternehmen u.a. zu diversen Software-Themen, IT-Outsourcings und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der Begleitung und Abwicklung komplexer Software-Projekte, sowohl auf Seiten der Hersteller als auch auf Seiten der Kunden. Seit mehreren Jahren tritt Dr. Schneider regelmäßig als Referent auf Fachveranstaltungen und als Autor von Fachbeiträgen in Erscheinung.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de/ oder formlos per Fax (0221 / 973143-99) erfolgen. Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

(ga)

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.05.2016 13:34

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