Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Am 9.12.2015 wurde das Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 27.11.2015 hat der Bundesrat beschlossen hinsichtlich des Gesetzes zur Verlängerung und Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.

Text der Vorversion(en):


Am 6.11.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen mit der von dem Bundesrat vorgeschlagene Änderung beschlossen.

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Am 29.9.2015 wurde die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (Drucksache 18/5924) veröffentlicht.

Der Bundesrat hat darin vorgeschlagen Art. 3 und 4 des Gesetzes erst drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen, da dieAuskunftssperre mit dem geplanten Gesetz auf Verfassungsschutzbehörden ausgedehnt werde (die Auskunftssperre soll nicht nur sechs Monate, sondern in bestimmten Fällen auf zwei Jahre mit Verlängerungsoption erweitert werden), was eine Anpassung durch externe Programmierer sowohl für das Grundbuchprogramm SolumSTAR, als auch das Online-Abrufverfahren erforderlich mache.

Die Bundesregierung hat diesem Änderungsvorschlag zugestimmt.

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Am 7.9.2015 veröffentlichte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen.

Hintergrund dieses Entwurfs sei die gem. Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) durchzuführende Evaluation hinsichtlich der Anwendung befristeter Regelungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung (v.a. im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst).

Laut der Bundesregierung habe die Evaluierung Erkentnisse früherer Erhebungen bestätigt, wonach die Regelungen sich bewährt hätten. Dennoch würden auch in dem nun vorliegenden Entwurf die Regelungen erneut befristet, der Bundesregierung zufolge, um gesetzgeberisch zu gewährleisten, dass die weitere Entwicklung im Blick bleibe.

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



2015-12: Bundesgesetzblatt v. 9.12.2015 - BGBl. I Nr. 49, Seite 2161

2015-11: Beschluss des Bundesrates v. 27.11.2015, Drs.: 520/15

2015-9: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 29.9.2015, Drs.: 18/6177

2015-9: Empfehlungen der Ausschüsse v. 14.9.2015, Drs.: 355/1/15

2015-9: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen v. 7.9.2015, Drs.: 18/5924



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2018 18:04

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