Entwurf zur Aufhebung des Art.-10-Gesetzes und weiterer Gesetze mit Befugnis für die Nachrichtendienste des Bundes zu Beschränkungen von Art. 10 GG

Am 02.07.2015 hat die Fraktion DIE LINKE einen Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Artikel-10-Gesetzes und weiterer Gesetze mit Befugnis für die Nachrichtendienste des Bundes zu Beschränkungen von Artikel 10 des Grundgesetzes (G10 - AufhG) veröffentlicht. 

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Der Fraktion zufolge wird u.a. mit dem Artikel-10-Gesetz den Nachrichtendiensten des Bundes sowie den Verfassungsschutzbehörden der Länder die Befugnis eingeräumt, in nicht hinnehmbarer Weise in das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses einzugreifen.

Fast immer läge die Eingriffsschwelle für Beschränkungen nach diesem Gesetz für die Nachrichtendienste niedriger, als für die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden, was insbesondere im Hinblick auf die Intensität des Grundrechtseingriffs nicht hingenommen werden könne. Mittelbar würde das Artikel-10-Gesetz dazu führen, dass die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung übernehmen.

Mit dem G10-AufhG-Entwurf sollen den Geheimdiensten die Eingriffsbefugnisse entzogen werden, mit der Konsequenz, dass das gesamte G-10 Gesetz hinfällig würde und somit weitere Gesetze entsprechend geändert werden müssten. 

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Artikel-10-Gesetzes (G10- AufhG) v. 02.07.2015 - BT-Drs.:18/5453



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.10.2015 09:41

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