Heft 5 / 2015

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Mai 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Schuster, Fabian / Hunzinger, Sven, Vor- und nachvertragliche Pflichten beim IT-Vertrag – Teil II: Nachvertragliche Pflichten, CR 2015, 277-286
    Der erste Teil des Beitrags (/, CR 2015, 209 ff.) hat sich mit der dogmatischen Herleitung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und dem Problemkreis der vorvertraglichen Beratungspflichten beim IT-Vertrag beschäftigt. Im zweiten Teil soll geklärt werden, welche IT-spezifischen nachvertraglichen Pflichten bestehen. Hierfür werden drei Fallgruppen nachvertraglicher Pflichten genauer untersucht: Zum einen ist dogmatisch weitgehend ungeklärt, welche nachvertraglichen Pflichten bei einem Second Generation Outsourcing für den alten Outsourcinganbieter bestehen, wenn vertragliche Regelungen zur Migrationsunterstützung fehlen (I.). Zum anderen beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, ob eine Pflicht zur Datenherausgabe nach Kündigung eines ASP- oder Outsourcingvertrages besteht und ob dieser Anspruch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes eingesetzt werden kann (II.). Im letzten Abschnitt wird schließlich der Problemkreis der Pflegepflicht von Software besprochen (III.).
  • EuGH v. 16.4.2015 - Rs. C-446/12–Rs. C-449/12, EuGH: Nutzung zur Ausstellung von Personaldokumenten erhobener biometrischer Daten zu anderen Zwecken, CR 2015, 286-288
  • OLG Oldenburg v. 23.12.2014 - 13 U 66/14, OLG Oldenburg: Kein Unterlassungsanspruch wegen Datenschutzverstoß durch Kfz-Haftpflichtversicherer, CR 2015, 288-289
  • OLG Dresden v. 29.4.2014 - 11 U 107/14, OLG Dresden: Verlängerung des Softwarenutzungsvertrages durch Hauptlizenznehmer, CR 2015, 289

Telekommunikationsrecht

  • Weise, Michael / Brühl, Stefan, Auswirkungen eines künftigen IT-Sicherheitsgesetzes auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen, CR 2015, 290-294
    Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein “Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Betreiber sog. Kritischer Infrastrukturen verpflichtet werden, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit zu gewährleisten. Zu den betroffenen Unternehmen gehören alle Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen. Diese werden erstmalig mit Rechtspflichten zur Gewährleistung von IT-Sicherheit konfrontiert. Kernstück der neuen Anforderungen ist die Rechtspflicht zur Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Nach einer einleitenden Darstellung der rechtlichen Besonderheiten der IT-Sicherheitsanforderungen für den Energiesektor (I.) stellt der Beitrag dar, mit welchen Herausforderungen die Versorgungswirtschaft bei der Implementierung eines ISMS umzugehen hat (II.)
  • BGH v. 16.12.2014 - EnVR 54/13, BGH: Bestandskraft von BNetzA-Entscheidung – Festlegung Tagesneuwerte II, CR 2015, 294-296
  • OLG Hamm v. 9.12.2014 - 9 U 73/14, OLG Hamm: Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung, CR 2015, 296-297
  • OLG Koblenz v. 2.4.2014 - 5 U 217/14, OLG Koblenz: Wert der Beschwer des zur Löschung von Online-Unternehmensbeurteilungen Verurteilten, CR 2015, 297

Medienrecht

  • Mantz, Reto / Sassenberg, Thomas, Die Neuregelung der Störerhaftung für öffentliche WLANs – Eine Analyse des TMG-RefE v. 11.3.2015, CR 2015, 298-306
  • Die Verbreitung von breitbandigen Internetzugängen und deren Verfügbarkeit haben nach den Verlautbarungen der Bundesregierung höchste Priorität. Die Anzahl der öffentlichen WLAN-Hotspots nimmt jedoch nur schleppend zu und Deutschland hängt im internationalen Vergleich weit hinterher. Als Ursache hierfür wird neben den regulatorischen Anforderungen seit langer Zeit eine bestehende Rechtsunsicherheit beim Betrieb öffentlicher WLANs identifiziert. Dies veranlasste die große Koalition schon bei den Koalitionsverhandlungen dazu, die Notwendigkeit einer Regelung festzuschreiben. Inzwischen liegt der endabgestimmte Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG-RefE) vor, der kurz darauf vielfach und teilweise heftig kritisiert worden ist. Der folgende Beitrag stellt zunächst kursorisch den Hintergrund dar (I.), analysiert anschließend den Referentenentwurf und dessen Folgen (II.), beleuchtet die europarechtliche Dimension (III.) und zuletzt die Reaktionen auf den Referentenentwurf (IV.). Auf die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen der Haftung für Host Provider nach § 10 TMG geht der vorliegende Beitrag nicht ein.
  • BGH v. 11.11.2014 - VI ZR 9/14, BGH: Konkludente Einwilligung in Fotoveröffentlichung in Eventportal, CR 2015, 306-307
  • OLG Köln v. 5.12.2014 - 6 U 57/14, OLG Köln: Organhaftung des Geschäftsführers für Online-Urheberrechtsverletzungen – Parfümfotos bei eBay, CR 2015, 307-308
  • OLG Hamburg v. 6.11.2014 - 3 U 86/13, OLG Hamburg: Vertriebsbezogene Behinderung durch Bots für Computerspiele, CR 2015, 308-314
  • OLG Hamm v. 30.10.2014 - 28 U 199/13, OLG Hamm: Schadensersatz bei eBay-Auktionsabbruch – “Abbruchjäger“, CR 2015, 314-317
  • OLG Saarbrücken v. 22.10.2014 - 1 U 25/14, OLG Saarbrücken: Störerhaftung eines Registrars, CR 2015, 317-319
  • OLG Frankfurt v. 7.7.2014 - 23 U 172/13, OLG Frankfurt: Kein Verlust der Rechtmäßigkeitsfiktion für Widerrufsbelehrung bei folgenloser Abweichung von Musterbelehrung, CR 2015, 319-321
  • OLG Braunschweig v. 2.4.2014 - 2 U 8/12, OLG Braunschweig: Haftung eines Preissuchmaschinenbetreibers für Markenverletzungen, CR 2015, 321-326
  • LG Heidelberg v. 9.12.2014 - 2 O 162/13, LG Heidelberg: Haftung von Suchmaschinen für Persönlichkeitsverletzungen durch Trefferliste, CR 2015, 326-329
  • LG Hamburg v. 7.11.2014 - 324 O 660/12, LG Hamburg: Haftung des Suchmaschinenbetreibers für rechtswidrige Snippets, CR 2015, 329-331
  • LG Arnsberg v. 30.10.2014 - 8 O 121/14, LG Arnsberg: Zulässige Weiterempfehlungsfunktion auf Online-Plattform, CR 2015, 331-333
  • LG Berlin v. 28.8.2014 - 52 O 135/13, LG Berlin: Automatisch generierte Antwortmail keine Angabe zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme, CR 2015, 333-335
  • AG Hamburg v. 9.1.2015 - 36a C 40/14, AG Hamburg: Keine Pflichtverletzung des Anschlussinhabers durch werksseitig vorgegebenes Router-Passwort – “Alice-Modem“, CR 2015, 335-337
  • AG Frankfurt/M. v. 16.12.2014 - 30 C 2801/14 (32), AG Frankfurt/M.: Keine Haftung für Klinik-WLAN, CR 2015, 337-338

Report

  • Gerhard, Torsten, Vereinbarkeit einer Verbandsklage im Datenschutzrecht mit Unionsrecht, CR 2015, 338-344
    Die Digitalisierung des Alltags schreitet immer weiter voran. Zugleich basiert unser Datenschutzrecht im Wesentlichen auf Regelungen aus den 90er-Jahren, insb. die Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG (DSRL). Die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu einer Modernisierung und Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der EU durch eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) waren bislang noch nicht erfolgreich. Der Gesetzgeber in Deutschland wagt sich nun mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (UKlaG-E) vor. Anknüpfungspunkte des Gesetzentwurfs sind dabei nicht die Regelungen des materiellen Datenschutzrechts; vielmehr zielt der Entwurf auf eine “Privatisierung“ des Vollzugs des Datenschutzrechts durch Einführung einer Verbandsklage ab. Der folgende Beitrag enthält keine Wertungen zur Geeignetheit dieses Ansatzes, sondern beschränkt sich darauf, die Vereinbarkeit einer solchen Verbandsklage mit den Vorgaben des Unionsrechts zu beleuchten. Dazu wird zunächst vorgestellt, was geplant ist (I.) und auf welche EU-rechtlichen Rahmenbedingungen dies trifft (II.). Sodann wird die bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Verbraucherschutz skizziert (III.), bevor im Schwerpunkt der Frage nachgegangen wird, ob ein nationaler Sonderweg bei Verbandsklagen im Datenschutzrecht mit dem geltenden EU-Recht (IV.) und mit den erkennbaren Ansätzen der DSGVO (V.) vereinbar ist.

Computer und Recht aktuell

  • Grenzer, Matthis, Rat der EU: Bereitschaft zu Trilog-Treffen bezüglich Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit, CR 2015, R47
  • Kempe, Nils, OLG Schleswig: AGB-Verstoß durch SIM-Karten- “Pfandklausel“, CR 2015, R47-R48
  • Sturm, Fabian, BGH: Bewertungen durch Nutzer keine Äußerung des Internetportals, CR 2015, R48
  • Kempe, Nils, LG Arnsberg: Haftung eines Amazon-Händlers für irreführendes Angebot durch Amazon, CR 2015, R48-R49
  • Hrube, Mandy, BMWi: Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG, CR 2015, R49-R50
  • Grenzer, Matthis, BAG: Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber wegen rechtswidriger Überwachung, CR 2015, R50
  • Grenzer, Matthis, Bundesrat: Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung verbraucherschützender Datenschutzvorschriften, CR 2015, R51
  • Weinmann, Martin, Roboter & Recht – interdisziplinäre Rechtsfragen, CR 2015, R51-R53
  • Crotogino, Robert / Dietrich, Nils, 1. Göttinger Forum IT-Recht, CR 2015, R53-R54

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.05.2015 09:40