Referentenentwurf zur Umsetzung der ADR-Richtlinie

Am 10.11.2014 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Richtlinie) veröffentlicht. Diesen Referentenentwurf für ein Verbraucherstreitbeiliegungsgesetz (VSBG-RefE) und für eine Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV-RefE) stellt Lederer, CR 2015, 380 - 383, mit besonderem Blick auf die darin begründeten zusätzlichen Informationspflichten für Online-Händler vor.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Umsetzung der ADR-Richtlinie

Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtline 2013/11/EU und der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013.

Der Gesetzesentwurf enthält ein neues Stammgesetz (Artikel 1, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) sowie Folgeregelungen in diversen Bundesgesetzen und regelt neben den Begrifflichkeiten und den Zuständigkeiten die Aufgaben und Befugnisse der sogenannten Streitmittler und den Ablauf des Verfahrens, wobei zwischen privaten und behördlichen Schlichtungsstellen unterschieden wird. 

Die Schlichtung soll für Verbraucher kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt zugänglich sein. Bereits bestehende Schlichtungsstellen sollen an die Vorgaben der Richtlinie angepasst werden um weiterhin bestehen bleiben zu können. 

Benennung einer Kontaktstelle

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 9. Juli 2015 eine Kontaktstelle zu benennen, die als innerstaatliche Anlaufstelle für Verbraucher, Unternehmer und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung stehen wird.

Gem. § 31 VSBG führt diese zentrale Anlaufstelle eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen, welche der Europäischen Kommission übermittelt und regelmäßig aktualisiert werden soll, damit diese in die von der Europäischen Kommission selbst geführte Liste aller in der Europäischen Union anerkannten Streitbeilegungsstellen integriert und auf ihren Webseiten zugänglich gemacht werden kann.  Daneben wird gem. § 38 auch eine Kontaktstelle für die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung bei grenzübergreifenden Streitigkeiten eingerichtet. 

Änderung des TKG

§ 47a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll geändert werden um dafür zu sorgen, dass die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Schlichtungsstelle eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des vorgeschlagenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ist. 

Beteiligung der Berufsverbände

Obgleich die Ressortabstimmung über den Referentenentwurf noch nicht abgeschlossen ist hat das Bundesjustizministerium für Justiz auch aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist bereits jetzt die betroffenen Berufsverbände beteiligt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beatrice Goihl- ecambria experts, Köln



Referentenentwurf Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG

Referentenetwurf – VSBInfoV



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.10.2015 20:13

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