Entwurf für ein Mautgesetz

Am 31.10.2014 wurde der geplante Gesetzesentwurf zur Mauterhebung geleakt. Das Gesetz in seiner aktuellen Form hätte weitreichende datenschutzrechtliche Auswirkungen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Noch nicht offiziell vorgelegt, aber bereits geleakt ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Mautgesetz).

 Maut als Infrastrukturabgabe

Laut Vorblatt sei die Einführung der Maut eine erforderliche Infrastrukturabgabe, um den hohen Standard des Bundesfernstraßen zu erhalten und den zukünftigen Verkehrszuwachs zu bewältigen. Duch Nutzerfinanzierung werde die Finanzierung unabhängiger vom Bundeshaushalt. Zwar beteiligten sich die Halter aller in Deutschland zugelassener Fahrzeuge bereits durch die Kfz-Steuer an der Finanzierung der Verkehrswege, nicht aber alle anderen Nutzer von außerhalb.

Nach Annahme des Entwurfs nutzen nahezu alle abgabepflichten Halter von in Deutschland zulassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Verlaufe eines Jahres, daher sei die Maut auch von allen Haltern inländisch zugelassener Pkw und Wohnmobilen grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu entrichtet. Die Kosten für eine Jahresvignette bestimmten sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften des Pkw bzw. bei Wohnmobilen nach dem Gewicht.
Für Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen solle es eine Wahl geben zwischen einer sich ebenfalls an den spezifischen Fahrzeugeigenschaften bemessenden Jahresvignette oder einer Kurzzeitvignette zum Pauschalpreis von 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) wählen. Der Erwerb sei dann im Internet oder an Vertriebsstellen wie Tankstellen möglich.
Da die Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobilen bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitrügen, würden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren in das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuerentlastungsbeträge aufgenommen, um zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Einen entsprechenden Bescheid für bereits zugelassene Fahrzeuge stelle das Kraftfahrt-Bundesamt automatisch zu.

Die Bundesregierung prognostiziert Brutto-Gesamteinnahmen von ca. 3,7 Mrd. Euro, 3 Mrd. davon durch im Inland zugelassene und 700 Mio. Euro auf nicht im Inland
zugelassene Fahrzeuge.

 Datenschutzrechtliche Auswirkungen

Allerdings wird das Mautgesetz in seiner jetztigen Form auch datenschutzrechtliche Auswirkungen haben. Mit wenigen Ausnahmen wird der gesamte deutsche Verkehr in Form von Fotos und Bewegungsdaten auf Vorrat für über einen Zeitraum von bis zu 13 Monaten gespeichert werden.
Nur die Daten der von der Abgepflicht befreiten Fahrzeuge löscht das Bundesamt für Güterverkehr unmittelbar: Unter anderem sind das die Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Zoll, darüber hinaus solche des Wegebaus und der Reinigung, Wagen der Feuerwehr, des Katastrophen- und Luftschutzes und Rettungswagen, Fahrzeuge gemeinnütziger oder mildtätiger Organisationen, die humanitäre Hilfsgütertransporte vornehmen, sowie Fahrzeuge von diplomatischem Personal. Auch Fahrzeuge, die auf schwerbehinterter Halter zugelassen sind, sowie bestimmten Formen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind befreit. Auch Kurzzeit- sowie rote und grüne Kennzeichen werden nicht erfaßt, ebensowenig wie alle ausländisch zugelassenen Fahrzeuge, die Kurzzeitvignetten kaufen.

Die erhobenen Kontrolldaten umfassen:

  1. Das Bild des Kraftfahrzeugs,
  2. Name und Anschrift der Person, die das Kraftfahrzeug führt,
  3. Ort und Zeit der Straßenbenutzung,
  4. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs,
  5. die für die Abgabenhöhe maßgebliche Merkmale des Kraftfahrzeugs
  6. sowie die Fahrzeugklasse im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG.

Private Betreiber müssen die persönlichen Daten der Mautpflichtigen löschen, wenn auch die Bewegungsprofile gelöscht werden, also nach maximal 13 Monaten. Das Kraftfahrt-Bundesamt dagegen behält diese Daten für drei Jahre, bestimmte Daten wie die Fahrzeugnummer sogar für sechs Jahren.

Alternativen zur Maut sieht der Gesetzesentwurf nicht. CR online berichtete bereits über mögliche Gegen- und Verbesserungsvorschläge. Ebenso gibt es weitere Kritikpunkte an den Stellungsnahmen der Bundesregierung.

 

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Geleakter Gesetztesentwurf zur Maut v. 31.10.2014



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:54

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