Heft 10 / 2014

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 10, Erscheinungstermin: 15. Oktober 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Lutz, Holger / Weigl, Michaela, Second Generation IT-Outsourcing, Die Problematik des Dreiecksverhältnisses, CR 2014, 629-634
    Der Beitrag befasst sich mit dem Second Generation Outsourcing von IT-Leistungen und widmet sich insbesondere dem Problem des Dreiecksverhältnisses zwischen dem Kunden, dem alten Provider und dem neuen Provider. Nach einer kurzen Darstellung des Begriffs, des Zustandekommens und der Ziele eines Second Generation Outsourcings (I.) sowie des Dreiecksverhältnisses beim Second-Generation Outsourcing (II.), werden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung der Mitwirkungspflichten mit Formulierungsbeispielen dargestellt (III.). Die entsprechenden Formulierungsbeispiele sind hierbei ausgewogen formuliert, so dass sie weder den Kunden noch den Provider unangemessen bevorzugen. Der Beitrag endet mit einer kurzen Zusammenfassung (IV.).
  • BGH v. 3.7.2014 - I ZR 30/11, BGH: Urheberrechtliche Vergütungspflicht – PC III, CR 2014, 634-641
  • BGH v. 3.7.2014 - I ZR 28/11, BGH: Drucker und Plotter III, CR 2014, 641

Telekommunikationsrecht

  • Brinkel, Guido / Osthaus, Wolf, Netzsperren – rote Linie der Verantwortlichkeit von Internet-Zugangsvermittlern, Eine Analyse der “Goldesel“-Entscheidung des OLG Köln im Lichte der EuGH-Entscheidung “kino.to“ (UPC Telekabel Wien), CR 2014, 642-650
    Die bislang überschaubare deutsche Judikatur zur Verantwortlichkeit von Access-Providern in Bezug auf Verpflichtungen zur technischen Filterung von Internetinhalten ist mit der “Goldesel“-Entscheidung des OLG Köln um eine wichtige Weichenstellung bereichert worden. Dem Urteil kommt vor allem deshalb Bedeutung zu, weil der Senat die bislang von deutschen Instanz- und Obergerichten vertretene Linie einer Ablehnung von Internetfiltern (dazu unter I.) im Lichte der jüngsten europarechtlichen Vorgaben des EuGH aus der “kino.to“-Entscheidung (II.) im Wesentlichen aufrecht erhält und in wichtigen Punkten konkretisiert (III.).Im Endergebnis dürfte Präzisierungsspielraum eigentlich nur noch hinsichtlich der Begründung für die Zurückweisung von Sperr- bzw. Filteranordnungen gegen Access Provider geben. Beim “Ob“ scheint angesichts der hohen Hürden für solche Anordnungen – vorbehaltlich einer gesetzgeberischen Intervention – die rote Linie der Verantwortlichkeit reiner Zugangsvermittler gezogen.
  • OLG Köln v. 18.7.2014 - 6 U 192/11, OLG Köln: Filesharing – Störerhaftung des Accessproviders, CR 2014, 650-659
  • OLG Frankfurt v. 9.1.2014 - 1 U 26/13, OLG Frankfurt: Unwirksame AGB in Mobilfunkverträgen zu SIM-Kartenpfand und Papier-Rechnungsgebühr, CR 2014, 659

Medienrecht

  • Ziegelmayer, David, Vergessen Sie uns bitte! – Neue rechtliche Instrumente zum Reputationsschutz von Unternehmen im Netz, CR 2014, 659-665
    Das “Recht auf Vergessenwerden“ betrifft ebenso wie die Abwehr bestimmter Vorschläge durch die Autocomplete-Funktion einer Suchmaschine den Schutz der Persönlichkeit im Internet. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit sich die neuere Rechtsprechung zu Angriffen auf die Persönlichkeit auch auf den Reputationsschutz von Unternehmen übertragen lässt. Nach einer kurzen Einleitung (I.) wird zunächst das “Recht auf Vergessenwerden“ untersucht (II.) und sodann weitere (gegenwärtige) Formen des Online-Eingriffs in die “Unternehmenspersönlichkeit“ analysiert. Schließlich werden als Schwerpunkt die Schutzinstrumente für Unternehmen vorgestellt (IV.).
  • OLG Koblenz v. 20.5.2014 - 3 U 1288/13, OLG Koblenz: Anspruch auf Löschung privater Intimfotos nach Widerruf von Einwilligung in Fotoaufnahmen, CR 2014, 665-668
  • OLG Köln v. 7.2.2014 - 6 U 81/13, OLG Köln: Abgrenzung zwischen Online-Lieferservice und Versandhandel – Saft-Bockwurst, CR 2014, 668-670
  • OLG Oldenburg v. 10.12.2013 - 13 W 32/13, OLG Oldenburg: Höhe des Ordnungsgeldes für unverpixeltes Video auf Website, CR 2014, 670-671
  • OLG Köln v. 7.10.2013 - 6 W 84/13, OLG Köln: Grad an Gewissheit für offensichtliche Rechtsverletzung – Life of Pi, CR 2014, 671-674
  • LG Frankfurt/M. v. 20.5.2014 - 2-03 O 189/13, LG Frankfurt/M.: Schmerzensgeld bei Weitergabe intimer Bilder an Dritte – Sexting, CR 2014, 674-676
  • LG Berlin v. 9.5.2014 - 15 O 44/13, LG Berlin: AGB und Impressumsverstoß bei WhatsApp, CR 2014, 676
  • LG Köln v. 5.3.2014 - 28 O 232/13, LG Köln: Creative Commons Lizenzverstoß durch Lichtbildnutzung, CR 2014, 677-679
  • FG Baden-Württemberg v. 19.12.2013 - 1 K 1939/12, FG Baden-Württemberg: Umsatz-Steuerpflicht des Inhabers von eBay-Nutzerkonto, CR 2014, 679-682
  • VG Schleswig-Holstein v. 9.10.2013 - 8 A 218/11, VG Schleswig-Holstein: Datenschutzrechtliche Haftung des Betreibers einer Fanpage bei Facebook, CR 2014, 682-685
  • AG Hagen v. 30.6.2014 - 10 C 172/14, AG Hagen: Sittenwidrigkeit von Verträgen über Datenhandel (Leads), CR 2014, 685-686
  • BGH v. 28.11.2013 - I ZR 76/12, BGH: Öffentlich-Zugänglichmachen von Sprachwerken Meilensteine der Psychologie, CR 2014, 686

Report

  • Gercke, Marco, Lex Edathy? Der Regierungsentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts, CR 2014, 687-691
    Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht beschlossen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Aspekte der angestrebten gesetzlichen Neuregelung. Dabei liegt der Fokus der Darstellung auf ausgewählte Aspekte mit besonderem Bezug zum Internet. Insbesondere auf die Änderungen im Hinblick auf das Internationale Strafrecht (Erweiterung des Katalogs des § 5 StGB) und die Verjährung (§ 79b StGB) soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Stattdessen geht der Beitrag der Frage nach, ob und inwieweit die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen endlich das deutsche Pornographiestrafrecht für die Herausforderungen des Internetzeitalters wappnen.
  • Kuhlmann, Nico, Bitcoins, Funktionsweise und rechtliche Einordnung der digitalen Währung, CR 2014, 691-696
    Der Bekanntheitsgrad von Bitcoins, der neuen digitalen Währung, nimmt stetig zu. Trotz diverser Rückschläge steigt die Anzahl der Transaktionen. Dies liegt neben der Anonymität vor allem an der schnellen Transaktionszeit und den minimalen Transaktionskosten. Für viele sind Bitcoins trotzdem noch Neuland. Dieser Beitrag erörtert zuerst deren Funktionsweise (II.). Anschließend werden die Bitcoins rechtlich eingeordnet (III.) und die Vorschriften herausgearbeitet, die bei einer privaten Nutzung Anwendung finden.

Computer und Recht aktuell

  • Hrube, Mandy, AG Braunschweig: Keine Schadensersatzpflicht bei Router-Sicherheitslücke, CR 2014, R107
  • Hrube, Mandy, LG Frankfurt: Bundesweites Verbot der Taxi-App “Uber“ bzw. “UberPop“, CR 2014, R107-R108
  • Dombrowski, Miriam, LG Bochum: Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung, CR 2014, R108-R109
  • Dombrowski, Miriam, LG Darmstadt: Rechtsscheinhaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking, CR 2014, R109
  • Hrube, Mandy, OLG Köln: Keine Urheberbenennung beim Direktaufruf von Bildern (“Pixelio“), CR 2014, R109-R110
  • Grenzer, Matthis, BReg: Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten, CR 2014, R110
  • Funke, Michael, BKartA: Leistungsschutzrechts-Beschwerde gegen Google zurückgewiesen, CR 2014, R110-R111
  • Reibach, Boris, DSRI Herbstakademie 2014, CR 2014, R111-R112

Report

  • Libertus, Michael, Buchbesprechungen, Informations- und Medienrecht, CR 2014, R112-R113
  • Will, Martin, Buchbesprechungen, Sichere Internetwahlen – Ein rechtswissenschaftlich-informatisches Modell,, CR 2014, R113-R114

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.10.2014 16:38