Heft 9 / 2011

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 9, Erscheinungstermin: 15. September 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Stöckel, Oliver / Brandi-Dohrn, Anselm, Der dingliche Charakter von Lizenzen, CR 2011, 553-560
    Kaum ein Thema im Recht des Geistigen Eigentums ist seit mehr als hundert Jahren so umstritten wie die Frage des dinglichen oder schuldrechtlichen Charakters von Lizenzen an Schutzrechten. Nicht einmal über die Terminologie herrscht Einigkeit. Das Thema ist dabei keineswegs ein rein akademisches, wie die heftigen Diskussionen um die geplante, aber letztlich doch nicht erfolgte Einführung des § 108a InsO-E oder um die Rechtsprechung auf diesem Gebiet zeigen. Während in der Literatur ein breites Spektrum an Meinungen zur richtigen Einordnung von Lizenzen vorzufinden ist, wobei häufig nicht nur zwischen den Lizenzarten (einfach oder ausschließlich), sondern auch zwischen den einzelnen Schutzrechten differenziert wird, geht die Tendenz der jüngsten Rechtsprechung dahin, Schutzrechtslizenzen generell und unabhängig von der Lizenzart oder dem Schutzrecht dinglichen Charakter beizumessen. Ziel dieses Aufsatzes ist es, zu untersuchen, ob diese jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung Zustimmung oder Ablehnung verdient. Hierzu ist zunächst der Begriff der “Dinglichkeit” zu klären (unter I.). Anschließend soll für die einfache Lizenz (unter II.) und die ausschließliche Lizenz (unter III.) deren schuldrechtlicher oder dinglicher Charakter untersucht werden. Hieraus ergeben sich Folgerungen insbesondere für die Behandlung von Lizenzen im Insolvenzfall (unter IV.).
  • Meyer, Stephan T., Miturheberschaft und Aktivlegitimation bei freier Software, CR 2011, 560-566
    Freie Software wird häufig von einer Vielzahl von Programmierern geschaffen, die in mehr oder weniger kurzen Zeitabständen aktuelle Entwicklungsstände öffentlich zugänglich machen. Ein wirkliches Alleinstellungsmerkmal ist das aber nicht. So kann man bei einigen kommerziellen Softwareherstellern einem Entwicklerprogramm beitreten und wird dann regelmäßig mit sog. Beta-Versionen versorgt. Die Hersteller können auf diese Weise eine Entwicklergemeinde kultivieren und neue Funktionen im Feldversuch testen.Kennzeichnend für freie Software ist, dass die Rechte der Programmierer nicht erst durch Werk- und Arbeitsverträge bei einem Hersteller gebündelt werden, sondern dass jeder Programmierer den Nutzern unmittelbar gegenübertritt. Dadurch werden komplizierte urheberrechtliche Fragen praktisch relevant: Wer ist mit wem Miturheber der Software und welche Ansprüche kann ein Miturheber allein durchsetzen? Lässt ein neuer Entwicklungsschritt ein zusätzliches (Mit-)Urheberrecht entstehen und, wenn ja, welche Programmierer halten daran Rechte? Auf schuldrechtlicher Ebene stellen sich weitere Fragen, etwa ob und zwischen welchen Personen Lizenzverträge zustande kommen und welche Ansprüche die Lizenzgeber daraus herleiten können.Der Beitrag widmet sich diesen Fragen und zeigt auf, welche Art von Ansprüchen den Programmierern freier Software zustehen können.
  • LG Frankfurt/M. v. 31.3.2011 - 2-03 O 331/10, LG Frankfurt: Unzulässiger Vertrieb echter Software-Seriennummern als Lizenzen, CR 2011, 566-568

Telekommunikationsrecht

  • Gerpott, Torsten J., Erweiterung potentieller Universaldienstleistungen im neuen Telekommunikationsgesetz, CR 2011, 568-575
    Für Netzsektoren wie Post, Eisenbahn oder Telekommunikation wird seit langem kontrovers diskutiert, inwieweit es politisch und ökonomisch zweckmäßig ist, dort tätige Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, flächendeckend bestimmte “Universaldienstleistungen” (UDL) anzubieten, die als Grundversorgung der Bürger in einem Land eingestuft werden. Ein aktuelles Beispiel ist die im Zuge mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geführte Debatte zur Festlegung eines Internetzugangs mit einer definierten Mindestdatenübertragungsrate als UDL.Der folgende Beitrag kommt auf Basis einer Analyse der Entwicklung der UDL-Regelungen im TKG seit 1996, einschlägiger rechtlicher Vorgaben auf EU-Ebene und der Marktverhältnisse in Deutschland zu dem Schluss, dass es überzeugende Argumente dafür gibt, Internetzugänge mit einer Abwärts-Bandbreite von mindestens 2 Mbit/s explizit als UDL in § 78 Abs. 2 TKG festzulegen.
  • BVerwG v. 23.3.2011 - 6 C 6.10, BVerwG: Vergabeanordnung im Falle der Frequenzknappheit, CR 2011, 575-581
  • BGH v. 10.2.2011 - I ZR 164/09, BGH: Kein Einverständnisnachweis durch Double Opt-In-Verfahren – Telefonaktion II, CR 2011, 581-585

Medienrecht

  • Härting, Niko, Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde, CR 2011, 585-588
    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat ein 25-seitiges Arbeitspapier veröffentlicht (https://www.datenschutzzentrum.de/Facebook/Facebook-ap-20110819.pdf). In dem Arbeitspapier geht es um Facebook – genauer: “um die “Übereinstimmung des Dienstes Facebook ... und den durch dieses Unternehmen durchgeführten Formen der Nutzungsanalyse mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben des deutschen und teilweise des europäischen Rechts.” Verfasser des juristischen Teils des Arbeitspapiers dürfte der ULD-Mitarbeiter Dr. Moritz Karg sein, der als “Ansprechpartner juristisch” auf der ersten Seite des Papiers genannt wird.Das Gutachten widmet sich in seinem juristischen Teil im Wesentlichen den Facebook-Fanpages und den Betreibern von Websites, die den “Gefällt mir”-Button auf ihren Seiten verwenden, um ihre eigenen Seiten mit Facebook verknüpfen. Es geht also um Fanpages wie die Facebook-Seiten für den ARD-Moderator Kai Pflaume (http://www.Facebook.com/KaiPflaume mit derzeit 213.008 “Fans”) oder um Seiten, die – wie die Seiten von Spiegel Online (http://www.spiegel.de) – den “Gefällt mir”-Button verwenden.
  • Rössel, Markus, Filterpflichten des Providers im Lichte des EuGH, CR 2011, 589-597
    Die Rechtsfortbildung des I. Zivilsenates des BGH zu Prüfungspflichten von eBay war nicht nur zu ihrem Beginn im Jahr 2004 weitgehend auf Überraschung gestoßen, sondern auch in der Folgezeit ihrer stetigen Weiterentwicklung alles andere als unumstritten. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichten die Bedenken, als im Vorabentscheidungsverfahren “L’Oréal/eBay” der Generalanwalt den Umfang der entwickelten Prüfungspflichten “in mehrfacher Hinsicht” für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar gehalten hat. Somit stellt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Vorabentscheidung (EuGH, Urt. v. 12.7.2011 – Rs. C-324/09, CR 2011, 597 m. Anm. , in diesem Heft – L’Oréal/eBay) die Frage, ob und inwieweit die Rechtsprechung des BGH der Korrektur bedarf.

  • EuGH v. 12.7.2011 - Rs. C-324/09, EuGH: Haftung von Online-Marktplatzbetreibern für nutzergenerierte Markenrechtsverletzungen, CR 2011, 597-608
  • BGH v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, BGH: Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion wegen Diebstahls, CR 2011, 608-611
  • LAG Berlin-Brandenburg v. 16.2.2011 - 4 Sa 2132/10, LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber kein TK-Diensteanbieter bei Kennzeichnungspflicht für private E-Mails, CR 2011, 611-616
  • BGH v. 24.2.2011 - I ZR 181/09, BGH: Kosten des Patentanwalts II, CR 2011, 616
  • KG v. 17.6.2011 - 7 U 179/10, KG: Wirksamkeit einer Beschaffenheitsvereinbarung in eBay-Auktion, CR 2011, 616
  • OLG Köln v. 20.5.2011 - 6 W 30/11, OLG Köln: Kostentragung bei täterschaftlicher Abmahnung gegen Störer, CR 2011, 616-617
  • OLG Frankfurt v. 9.12.2010 - 6 U 171/10, OLG Frankfurt: Markenmäßige Benutzung durch Verwendung als Schlüsselwort für eine Adword-Werbung, CR 2011, 617
  • LG Frankfurt/M. v. 11.5.2011 - 3-08 O 140/10, LG Frankfurt: Nachträgliches Ergänzen von Marken in Produktbeschreibung auf Online-Marktplatz, CR 2011, 617

Report

  • Hartung, Jürgen / Stiemerling, Oliver, Effektive Service-Level-Kriterien, CR 2011, 617-624
    Service Level Agreements (“SLA”) sind häufiger Bestandteil von IT-Outsourcingverträgen, sonstigen “Sourcing”-Verträgen und mittlerweile allgemein in IT-Verträgen üblich. Sie sollen mit klar spezifizierten und überprüfbaren Kriterien das zentrale Kontroll- und Steuerungsinstrument darstellen. In der Praxis werden diese Kriterien bei Vertragsabschluss jedoch oft nur unbestimmt, lückenhaft oder sogar systematisch unstimmig spezifiziert und entpuppen sich im Ernstfall als wertlose Papiertiger. Zudem werden sie in der Regel nach Vertragsabschluss nicht nachvollziehbar gemessen, so dass eine effektive Steuerung über vertraglich vereinbarte Boni oder Pönalen später nicht umsetzbar ist. Die praktischen Probleme beginnen bei der Definition der Messkriterien sowie der anzuwendenden Messmethode und erstrecken sich von Unklarheiten bezüglich des Aussagewerts der Messergebnisse bis hin zu den Konsequenzen einer festgestellten Abweichung des Ist- vom Sollzustand gemäß SLA. Dies verwundert nicht. Denn die Erstellung ausgewogener SLA erfordert in besonderem Maße zugleich technischen und juristischen Sachverstand, also regelmäßig der interdisziplinären Zusammenarbeit von IT-Fachleuten und Juristen.

Computer und Recht aktuell

  • Sturm, Fabian, BGH: EuGH-Vorlage zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs, CR 2011, R087
  • Klöhn, Nils Henrik, BVerwG: Keine Rundfunkgebührenpflicht für im Heimbüro genutzten internetfähigen PC, CR 2011, R088
  • Wehage, Jan, BGH: Markenrechtliche Zulässigkeit von Adword-Werbung – “Bananabay II”, CR 2011, R088-R089
  • Hasenstab, Sven, KG Berlin: Haftung von Hotel-Bewertungsportal nur bei Kenntnis falscher Bewertungen, CR 2011, R089
  • Sturm, Fabian, OLG Hamburg: Urheberrechtlicher Schutz für Musik-Samples, CR 2011, R090
  • Nietsch, Thomas, ULD Schleswig Holstein: Einschränkung der Facebook-Reichweitenanalyse, CR 2011, R090-R091

Report

  • Mayer-Wegelin, Clemens, BuchbesprechungenRecht der elektronischen Medien, CR 2011, R091-R092
  • Moos, Flemming, BuchbesprechungenBundesdatenschutzgesetz, CR 2011, R092
  • Schuppert, Stefan, BuchbesprechungenHandbuch Urheberrecht und Internet, CR 2011, R092-R094

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.08.2011 13:31